gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)
Versteckte Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 31860136
Am 01.05.2016 habe ich meinen Vertrag über Grünwelt abgeschlossen. Am 10.02.2017 bekam ich ein irreführendes "Informationsschreiben" jenes aber eine versteckte Preiserhöhung war. Nun haben wir unsere Jahresabrechnung bekommen und haben uns gewundert, warum wir ab sofort mehr zahlen sollen. Am Telefon erzählte man uns von der Preiserhöhung, aber bot uns ein "nettes Angebot" an. Vertragslaufzeit 24 Monate, jedoch nur eine zwölfmonatige Preisgarantie. Garantiert ist somit leider nur, dass nach zwölf Monaten eine Preiserhöhung kommen wird. Somit hier meine Beschwerde:
Im Energiewirtschaftsgesetz ist festgeschrieben, dass Verbraucher über Vertragsänderungen auf eine transparente und verständliche Weise zu unterrichten seien. Ihr Schreiben vom 10.02.2017 betrachte ich als unlauteren Wettbewerb. Anstatt deutlich zu formulieren, dass es um eine Tariferhöhung geht, verstecken Sie die Preiserhöhung in einem langen unbedeutenden Text und wählen eine Überschrift "Preisinformation", jene für mich als Verbraucher absichtlich verharmlosend und irreführend klingt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Zudem stelle ich Ihre Berechtigung der Preissetzung in Frage. Sie rechtfertigen eine Preissteigerung von 25% mit drei einfachen Sätzen: "Die geplanten Investitionen umfassen 810 km Leitungsneubau und Neubau bzw. Erweiterung von Verdichtern mit einer Leistungserhöhung von 393 MW. Das Investitionsvolumen steigt bis 2025 auf insgesamt 3,3 Mrd. Euro an". Laut BGH-Rechtsprechung sind Preiserhöhungen nur zulässig, soweit damit unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergegeben werden. Wie Sie wissen, liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Versorger. Somit bitte ich Sie zunächst um Mitteilung, woraus Sie die behauptete Berechtigung zur Preisanpassung herleiten. Als Verbraucher habe ich ein Recht auf eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage.
Ich verweise auf die Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungen.
30.05.2017 | 08:26
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Zum Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs haben wir unter anderen nur folgende Antwort bekommen: "Wir " haben "Ihr Anliegen bezüglich der Rechtskräftigkeit unseres Schreibens für Sie geprüft und teilen Ihnen mit, dass dieses rechtskräftig ist. Der Kunde muss über eine Preiserhöhung in schriftlicher und persönlicher Form informiert werden. Ob dieses Schreiben in Form eines Geschäftsbriefes oder als Flyer versandt wird, ist dabei unrelevant. "
Eine Mitteilung bzw. eine nachvollziehbare Offenlegung der Kosten, die die 25% Preissteigerung rechtfertigen, bekammen wir nicht. Somit stellen wir nach wie vor die Berechtigung der Preiserhöhung in Frage und bestehen auf unsere Forderung:
Die Gasversorgung seitens Grünwelt wird mit den alten Vertragskonditionen beibehalten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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