Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 1384 Views | 30.11.2017 | 12:58 Uhr
geschrieben von Edmund Smyk

voxenergie GmbH (Berlin)

NIE wirksam abgeschlossener Vertrag!

Bestell-/Kundennummer: 3-349084661

Mit Schreiben vom 15.06.2017 wurde uns seitens
SCHLAGWORTE
voxenergie eine Auftragsbestätigung über einen Komplettanschluss zugestellt, welcher ab dem 01.12. genutzt werden soll. Das Problem bei der ganzen Sache ist allerdings, dass dieser Komplettanschluss weder von mir noch von meinem Mann noch von irgendjemanden in unserem Haushalt bei voxenergie nachweislich beauftragt oder ein Vertrag hierüber geschlossen wurde - weder mündlich am Telefon noch schriftlich. Nach telefonischer Rücksprache wurde mir von einem Kundenberater bestätigt, dass eine schriftliche Auftragserteilung vorliege -ohne fast vom Glauben abzufallen, habe ich darauf hin gebeten doch bitte uns eine Kopie dieser schriftlichen Auftragserteilung per Post zukommen zu lassen. Nach rund einer Woche erhielten wir dann auch die besagte Post von voxenergie, allerdings enthielt diese NICHT den versprochenen von uns angeblich schriftliche erteilten Auftrag - SONDERN, ein blanko Auftragsformular mit einigen wenigen von uns wahrscheinlich bekannten Daten wie Name und Geburtsdatum - welches zur Auftragserteilung hätte erst noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Fazit: ein unterschriebenes Auftragsformular lag also nicht vor, denn der Auftrag wurde von uns ja NIE erteilt - kann dementsprechend auch nicht nachgewiesen werden! Um auf der sicheren Seite zu sein, kontaktierten wir daraufhin unseren Anwalt, der uns riet pro forma einen Widerruf an voxenergie zu übermitteln. Den nicht zustande gekommen Vertrag haben wir also am 22.06. der Form halber per Fax widerrufen. Faxbericht mit Empfangsbestätigung liegt vor. Darauf ließen wir ca. 2 Wochen verstreichen, nachdem keine Rückmeldung seitens voxenergie kam, nahmen wir wieder telefonisch
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Kontakt auf. Eine Kundenberaterin versicherte uns der Widerruf sei eingegangen, die Bearbeitung würde allerdings noch dauern. Diese Antwort war mir allerdings zu ungenau, so dass ich eine Frist von einer Woche für die Übersendung einer Bestätigung gesetzt habe. Natürlich kam bis heute nie eine Widerrufsbestätigung. Uns ist bewusst, dass ein Widerruf einseitig stattfindet und keiner Bestätigung bedarf um Wirksamkeit zu erlangen, wir haben den Fall damals also als erledigt betrachtet. Zumal auf den Widerruf auch in anderer Weise nicht reagiert wurde bspw. durch Mitteilung, dass ein Widerruf nicht möglich sei. Wir als Verbraucher wurden so in dem Glauben gelassen, die Sache hätte sich schlussendlich erledigt. Dem war leider nicht so. Am 17.11. klingelte schließlich der Paketbote mit der notwendigen Hardwarebox an der Tür. Absender: voxenergie - mehr als wütend über diese Dreistigkeit, ließen wir das Paket mit der Box zurückgehen bzw. nahmen dieses gar nicht erst an. Daraufhin wurde uns mit Schreiben vom 24.11., (wohlgemerkt mit einer anderen Kundennummer: 8980838066) welches uns heute per Post erreichte, mitgeteilt, dass der Vertrag unabhängig von der Installation der Hardware zum 01.12. zu laufen beginnt und ab dann die Berechnung der Grundgebühr stattfindet. Außerdem werden wir daraufhin gewiesen, dass die Rücksendung der Box kein Rücktritt vom Vertrag darstellt. Natürlich fragen wir uns, wie das sein kann - wo doch von Anfang an gar kein Vertrag zustande kam! Diese Vorgehensweise ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten! Sollte dieser "Auftrag" nicht unverzüglich von voxenergie storniert werden, übergeben wir die ganze Sache unserem Anwalt und werden zeitgleich den Verbraucherschutz informieren! Dieser Unfug muss endlich ein Ende finden - auch wenn vor Gericht!
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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2017 | 15:27
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Smyk, zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Sie haben uns am 20.12.2016 fernmündlich beauftragt, Ihnen unseren Vollanschluss-Tarif bereitzustellen. Im Anschluss erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 22.12.2016 mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, weshalb der Tarif entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde. Sämtliche vertragliche Leistungen wurden Ihnen im Rahmen der Auftragserteilung erläutert und Sie haben diesen umfassend zugestimmt. Dies kann mittels der hier vorliegenden Tonbandaufzeichnung, die mit Ihrem Einverständnis gefertigt wurde, auch entsprechend nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Rufnummernportierung kein Vertragsbestandteil ist, sondern ein Serviceangebot von voxenergie. Bei Nichtinanspruchnahme wird eine neue Rufnummer vergeben. Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes und aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich voxnergie dennoch bereit, Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (5)


30.11.2017 | 13:07
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


01.12.2017 | 22:10
von Edmund Smyk
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

01.12.2017 | 22:12
von Edmund Smyk | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Voxenergie-Team,

vielen Dank für die Rückmeldung sowie die am Ende doch noch zielführende Lösung, wenngleich von jeglicher Kulanz hier nicht nicht die Rede sein kann. Die vorstehende Darstellung des Sachverhaltes möchte ich nicht weiter kommentieren. Ich denke die zahlreichen Beschwerden von Usern mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen im Zusammenhang mit voxenergie, sprechen für sich.

Mit freundlichen Grüßen Smyk

11.12.2017 | 13:38
von Edmund Smyk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zusatz: Trotz der Zusage von Voxenergie, den Vertrag zu stornieren, erhielten wir heute ein Schreiben mit dem Hinweis auf ein Schreiben vom 04.07.2017 indem uns mitgeteilt wird, dass unser Widerruf vom 22.06.2017 nicht fristgerecht einging und daher an dem Vertrag festgehalten wird. Dieses Schreiben vom 04.07.2017 haben wir NIE erhalten, genauso wenig wie das Auftragsschreiben im Dezember! Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Schreiben nachträglich erstellt und zurück datiert wurde, u. a. vermutlich durch den oben geschilderten Sachverhalt. Nach telefonischer Rückfrage, wurde uns die Übermittlung einer Stornierungsbestätigung zugesagt, ich hoffe für Voxenergie, dass dies tatsächlich demnächst geschieht! Der Verbraucherschutz ist informiert! MFG Smyk


13.12.2017 | 20:25
von Edmund Smyk noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag: Trotz schriftlicher Storno-Zusage haben wir heute eine Rechnung von Voxenergie erhalten. Wann hört dieser Unfug endlich auf! Wenn nicht innerhalb von einer Woche eine Stornobestätigung per Post bei uns einlangt, geben wir die Angelegenheit an unseren Anwalt weiter und reichen Klage ein!


20.12.2017 | 08:28
von Edmund Smyk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stornobestätigung gestern erhalten, wir hoffen in Zukunft nicht weiter von Voxenergie belästigt zu werden!




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