260 Views | 28.12.2017 | 17:28 Uhr
geschrieben von Larysa Richter

eBay (Kleinmachnow)

Warum schützt eBay die Käufer nicht?

Bestell-/Kundennummer: SR# 1-141688380006

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kaufe bei eBay seit zehn Jahren und habe über 600 positive Bewertungen. Ich war fast immer mit eBay zufrieden; die ein paar Unstimmigkeiten, die in dieser Zeit passiert sind, wurden schnell und gut geklärt. Deshalb konnte ich mir nicht vorstellen, dass ich einmal keine Rückerstattung bekomme, obwohl der Verkäufer die Ware nicht verschickt hat. Es ist jedoch passiert. Ich habe einen Ring ersteigert, der als Weihnachtsgeschenk für meine Mutter gedacht war. Ich habe per Überweisung bezahlt, da der Verkäufer kein PayPal akzeptierte. In dem Moment, als ich bezahlt habe, hatte der Verkäufer ein paar positive Bewertungen.
SCHLAGWORTE

Nachdem ich in zehn Tagen nichts vom Verkäufer gehört hatte, sah ich nochmal seine Bewertungen - da gab es schon ein paar negative Bewertungen, dass der Verkäufer keine Ware verschickt. Ich habe sofort einen Fall wegen dem nicht erhaltenen Artikel gemeldet und am nächsten Tag kam eine E-Mail von eBay, dass dieser Artikel von eBay entfernt wurde. Um zu fragen, wie ich mein Geld zurückbekomme (wie gesagt - das war für mich selbstverständlich), habe ich eBay Hotline angerufen, wo man mir mehrmals bedankt hat, dass ich angerufen habe und ganz freundlich informierte, dass ich mein Geld nicht zurückbekomme, weil für diesen Artikel kein Käuferschutz besteht.

Danach kam noch eine E-Mail, wo eBay das Ganze nochmal bestätigt hat und hat mir "weiterhin viel Spaß und Erfolg bei eBay" gewünscht. Ich bedanke mich herzlich dafür, jetzt werde ich bestimmt viel mehr bei eBay kaufen und mich absolut geschützt fühlen. Ich freue mich nur darüber, dass es in meinem Fall um einen Betrag von circa 40 Euro geht; so eine Erfahrung könnte viel mehr kosten. Ich gratuliere eBay - wegen 40 Euro haben Sie einen Käufer mit 600 Bewertungen verloren. Ich bedanke mich extra für die gute Laune zu den Feiertagen. Viele Grüße

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eBay: Mein Geld zurück.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


30.12.2017 | 01:54
von André Braselmann | Regelverstoß melden


01.01.2018 | 18:17
von Michael Schlosser | Regelverstoß melden
Hallo
Dieses Geschäftsgebahren gibt es bei eBay schon einige Jahre.
Käuferschutz gibt es bei eBay nur und ausschliesslich bei PayPal-
zahlung. wenn es ihn denn gibt, denn auch bei PayPal ist recht haben und recht bekommen zweierlei.
Da hilft nur noch ein Anwalt und eine Anzeige wegen Internetbetrugs.
Nur dann muß eBay auch die Daten des Verkäufers rausrücken.
Eine Anzeige gegen eBay wegen Beihilfe sollte vom Anwalt ebenfalls überprüft werden.
Vielleicht kannst Du ja denen die gute Laune ein wenig verderben.

Viele grüße und Frohes neues Jahr

04.01.2018 | 19:34
von Larysa Richter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.02.2018 | 18:22
von Larysa Richter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!