Durch NISSAN CENTER Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3035 Views | 14.02.2018 | 11:59 Uhr
geschrieben von Walter Schleicher

NISSAN CENTER EUROPE GMBH Deutschland (Brühl)

Nie wieder Nissan Qashqai

Bremsscheiben haben Rostränder nach rd. 32. 000 km

Kurz nach Garantieablauf von 3 Jahren ( (Anfang Dezember 2017) und erst rd. 32. 000 km Laufleistung, wurde der erste TÜV im Januar 2018, während des Kundendienstes in einer nicht Nissan-Vertragshändler-Werkstatt, durchgeführt.

SCHLAGWORTE

Der TÜV hat bemängelt, dass die Bremsscheiden an meinem Qashqai 360° 1.5 l Diesel hinten Rostränder haben und die Bremsbeläge dort demnächst verschlissen seien. Hab dies in der Werkstatt, die, wie erwähnt nicht Nissan-Servicepartner ist, sofort austauschen lassen. Der Werkstattmeister meinte, dass Problem frühzeitiger Abnutzung hänge vermutlich ursächlich mit der elektronischen Feststellbremse zusammen und sei Ihm vom baugleichen Renault bekannt (Nissan und Renault sind Partner).

Nissan lehnt jetzt einen finanziellen Zuschuss im Rahmen einer " Kulanz"-regelung ab, weil ich nicht bei einem Nissan-Partner war.

Das war dann mein erster und letzter Nissan, zumal ich nach 1 1/2 Jahren einen unerklärlichen Wassereintritt über die Windschutzschribe in den Fahrerraum hatte.

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Meine Forderung an NISSAN CENTER EUROPE GMBH Deutschland: Antrag auf Garantie-bzw. Kulanzregelung


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


16.02.2018 | 20:43
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7469479:
Wo hat sich Herr Schleicher denn nicht an die Garantiebedingungen gehalten? Er ist NACH Ablauf der Garantie in eine Nicht-Vertragswerkstatt gegangen.

Tatsächlich ist es aber so, dass viele Hersteller eine Kulanz verweigern, wenn das Auto nicht durchgehend in einer Vertragswerkstatt war. Kulanz ist natürlich freiwillig und kann nicht eingefordert werden.

Also auch bei anderen Marken droht in einer ähnlichen Situation auch dasselbe Ergebnis.

22.02.2018 | 08:57
von Walter Schleicher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nissan hat sich auf eine weitere Email von mir telefonisch gemeldet und bestätigt, dass sie bei Reparaturen in fremden Service-Werkstätten keine Kulanz leisten.


22.02.2018 | 09:01
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Und das ist bei allen Herstellern so. Wer Kulanz nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie möchte, muss durchgehend bei der Vertragswerkstatt erschienen sein.

29.03.2018 | 10:41
von Walter Schleicher endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nissan lehnt eine Kulanz-Regelung endgültig, wie bereits erwähnt, aus dem Grund ab, dass ich die Reparatur in einer Fremdwerkstatt und nicht bei einem Nissan Vertragspartner habe ausführen lassen. Wäre die Reparatur noch vor Ablauf der Garantiephase, also bis Anfang Dezember erfolgt, hätte es keine Rolle gespielt, wo die Reparatur, ob bei einem Nissan- Servicepartner oder Fremdfirma ausgeführt wird, weil dies EU-weit gesetzlich so geregelt ist. Für die Kuzlanzphase gilt dies leider nicht.




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