Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 184 Views | 19.02.2018 | 08:32 Uhr
geschrieben von Thomas Stellpflug

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Jahresabrechnung 2017 erhalten/ Guthaben nicht ausgezahlt

Bestell-/Kundennummer: 455833

Auch ich war in 2017 Kunde der BEV und habe meinen Vertrag ordnungsgemäß zum 31.12.2017 gekündigt. Die Kündigungsbestätigung habe ich am 27.10.2017 erhalten. Den Zählerstand habe ich ordnungsgemäß am 01.01.2018 übermittelt. Leider habe ich bis heute weder eine Abrechnung erhalten noch wurde das Guthaben überwiesen. Auf eine Email und ein Fax habe ich keine Antwort erhalten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung der Abrechnung und Überweisung des Guthabens zuzüglich Verzugspauschale nach § 288 (5) BGB


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2018 | 08:32
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Herr Stellpflug,

die Auszahlung Ihres Guthabens und der Versand der Rechnung ist angewiesen.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.02.2018 | 22:54
von Thomas Stellpflug noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist die Beschwerde nicht gelöst. Sie haben in der Abrechnung nur Abschläge in Höhe von 704 EUR berücksichtigt, tatsächlich wurden jedoch von meinem Konto 12*64 EUR = 768 EUR abgebucht. Ich bitte Sie, die erstellte Abrechnung zu korrigieren. Mit freundlichen Grüßen


05.03.2018 | 21:42
von Thomas Stellpflug noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Korrektur der Abrechnung ist bis heute nicht erfolgt.


23.03.2018 | 17:15
von Thomas Stellpflug noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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