Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 892 Views | 26.02.2018 | 15:51 Uhr
geschrieben von Micha Specht

Jochen Schweizer GmbH (München)

Wer sich zu früh freut oder wie man zwei mal verliert

Bestell-/Kundennummer: 101032918

Es ist schon schade, wenn in einem Unternehmen die Prozessabläufe nicht passen und dadurch man zwei Mal sein Gesicht verlieren kann.

SCHLAGWORTE

Aber von Anfang an:

Ich wollte meiner Kusine zu ihrem Geburtstage eine Freude machen und entschied mich für einen Gutschein von Jochen Schweizer (JS). Leider machte ich den gravierenden Fehler den Gutschein über EBAY zu kaufen. Der Gutschein wurde über PayPal bezahlt nach Erhalt von mir auf der JS Plattform geprüft. Alles OK.

Der Gutschein wurde verschenkt und die Freude war groß.

Doch dann beim Einlösen das böse Erwachen. Gutschein ungültig.
Nach Telefonaten mit JS kam heraus, dass der mittlerweile nicht mehr auf EBAY gelistete Verkäufer den Gutschein per Lastschrift bezahlt hatte und diese geplatzt war. Also Abzocke.

Man bat mich das Geschehen zur Anzeige zu bringen. Die Betrugsabteilung würde sich bei mir melden. Ich sollte aber das Thema auf jeden Fall zur Anzeige bringen, was ich auch sofort tat.

Am nächsten Tag bekam ich dann eine Nachricht von JS unter dem "Ticket", unter der das Geschehen an die Betrugsabteilung gegeben wurde. (also der komplette Vorgang mit allen Informationen. Oh welche Freude, welche Kulanz. „Danke Jochen Schweizer“ schrieb ich noch. Super Laden. "Der Gutschein sei wieder freigeschaltet worden und ich könne ihn einlösen."

Aber nun kommt der Klopfer.
Nachdem der Gutschein dann von meiner Kusine eingelöst wurde (in Eventgutscheine), bekam sie ein paar Wochen später die Mitteilung, dass man nachträglich festgestellt habe, dass hier ein Betrugsfall vorliegen würde und der Gutschein nicht geltend gemacht werden kann.

Wissen die denn nicht, was sie tun? Scheinbar nicht, warum hatte man denn den Gutschein wieder freigeschaltet, obwohl zu diesem Zeitpunkt alle Umstände JS komplett bekannt waren? Muss das sein?

Nicht nur, dass da im Verkaufssystem von JS eine Lücke ist, die Betrüger ausnutzen, nein auch wird im Nachhinein wird dann einem das „Versprochene“ wieder genommen.

Leider bleibt mir da nur jedem zu raten, Finger weg von irgendwelchen Gutscheinen…

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: 199


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.02.2018 | 11:13
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Specht,

danke für Ihr Feedback.

Ihre Enttäuschung über den Ablauf können wir natürlich nachvollziehen.

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir keine Gewähr für Jochen Schweizer-Produkte übernehmen können, die bei uns nicht rechtmäßig gekauft und bezahlt worden sind.

Da Sie Ihren Gutschein über eine Online-Handelsplattform von einer dritten Person gekauft haben, konnten wir Ihnen leider an dieser Stelle keine positivere Auskunft geben.

Wir drücken die Daumen für eine rasche Klärung!

Viele Grüße aus München

Sarah aus dem Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.02.2018 | 07:01
von Micha Specht | Regelverstoß melden
Hallo Marcel B
das sehe ich nicht ganz so.
Ja auf einen Betrugsfall bei eBay rein zufallen ist eine Sache. Ist mir zuzuschreiben, da ich den Gutschein dort gekauft habe. Alle Vorsichtsmaßnahmen wie Paypal oder ähnliches haben nicht geholfen.

Das hier eine Lücke existiert, die so etwas möglich macht, ist wohl mehr auf der Seite von JS.

Jedoch geht es hier vielmehr um einen anderen Punkt, der wohl nicht ganz klar rüber gekommen zu sein scheint.

Obwohl JS wusste, dass es sich um einen Betrugsfall handelt, wurde der Gutschein reaktiviert. Alle Informationen waren ja zu dem Zeitpunkt schon vorhanden. (es wurde ja eine Ticketnummer bekommen und alle Informationen wurden darunter archiviert, wie JS mir selber sagte) Ich hätte mir viel ärger erspart, wenn zu diesem Zeitpunkt schon eine Ablehnung gekommen wäre.

Stattdessen wurde aber der Gutschein reaktiviert (Antwort unter der gleichen Ticket Nummer). Ich freue mich und die Beschenkte kann ihn sogar einlösen.
Das dann einen Monat später eine erneute Sperrung erfolgt, (mit der Begründung es habe sich leider erst jetzt herausgestellt, dass es sich hier um einen Betrugsfall handele), ist unprofessionell und lässt mich erst richtig blöd dastehen.

Was immer JS dazu bewegt hat ist eigentlich egal. Es zeigt jedoch das die internen Prozesse nicht funktionieren.

28.02.2018 | 09:06
von Nutzer 4711 | Regelverstoß melden
Geiz macht manchmal auch arm. Wer so was bei eBay von einem Privatmann kauft, ist selber schuld, hat keinerlei Garantie oder Rückgabemöglichkeit.
Schweizer kann leider nichts dafür.

28.02.2018 | 13:21
von Micha Specht | Regelverstoß melden
Ja das ich etwas bei eBay gekauft habe und dennoch die Sicherheitsfunktionen wie Paypal oder Käuferbewertungen nicht gezogen haben ist mein Problem.

Auch wenn es eine Lücke bei JS gibt die man einfach schließen könnte.

Aber scheinbar ist der wesentliche Punkt nicht rüber gekommen bzw. wird hier komplett ausgeblendet.

Wenn ich gleich die Absage bekommen hätte wäre alles gut. Klar hätte ich mich geärgert aber das wäre dann auch unter eigener Blödheit abzuschreiben gewesen. Was ja auch einige hier so schön kund getan haben und ich dem sogar zustimmen muss.
Was nicht passt ist, dass der Gutschein, nachdem bekannt war das es sich um einen Betrugsfall handelte von JS wieder freigeschaltet wurde. Nur um ihn dann einen Monat wieder zu sperren mit der Begründung, das man jetzt erst festgestellt hat, dass es sich um einen Betrugsfall handelt. Das war ja schon zum Zeitpunkt der erneuten Freischaltung bekannt.

Ja weiß den die rechte Hand nicht was die Linke tut? Da passt was nicht im internen Prozess bei JS….
Na egal ich für mich habe Lehrgeld gezahlt und ziehe meine eigenen Schlüsse.



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