Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 189 Views | 05.03.2018 | 20:49 Uhr
geschrieben von Kevin Melchert

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Paket verschwunden und der Verlust wird nicht richtig ersetzt

Bestell-/Kundennummer: 01025106839643

Verschickt wurden seltene Stiefel (Sammler), die nie beim Empfänger angekommen sind.

Weil ich nicht belegen kann, dass die Stiefel mal 179 Euro gekostet haben, beruft sich Hermes auf den §431 aus dem HGB in Ihren AGB's und zahlt mir nur 35,14 Euro aus Ausgleich für den Verlust.

In den AGB's von Hermes steht etwas von einer Haftungshöchstgrenze aus dem HGB, aber das HGB regelt nichts über einer Haftungshöchstgrenze, sondern über einen Haftungshöchstbetrag.

In meinen Augen sind also die AGB's falsch und von daher muss wenn der Schaden bis 500 Euro (in meinem Fall 179 Euro) laut Angebot auch ersetzt werden.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Die vollen 179 Euro, weil Wert sind die inzwischen noch viel mehr.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.03.2018 | 11:19
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo ReclaBoxler-3652201,

die Hermes Germany GmbH erstatttet den Warenwert zum Zeitpunkt des Versandes, nicht den ürsprünglichen Anschaffungspreis.

Für die Stiefel wurde nur der Verkaufspreis von 35,14 (ggf. inklusive Transportkosten) geboten. Niemand war bereit auch nur annähernd den Anschaffungspreis von 179,00 Euro zu zahlen.

Wir bieten eine Transporthaftung, die greift, wenn die Ware auf dem Transport durch uns schuldhaft beschädigt worden ist. Ist dies der Fall haften wir nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, verzichten jedoch auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei Paketen unter 500,00 Euro pro Stück liegt.

Dies bedeutet, dass der Schaden nachgewiesen werden muss. Gemäß § 429 HGB ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist. Dementsprechend haben wir bei Verschulden den Preis zu ersetzen, den Sie für die Ware bezahlt haben.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.03.2018 | 12:14
von Kevin Melchert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Hermes Germany GmbH,

erstezten Sie mir nicht die vollen 179 € werde ich Anzeige wegen Unterschlagung gegen Ihr Unternehmen stellen.

Mit freundlichen Grüßen
K. M.


10.03.2018 | 12:53
von Kevin Melchert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde Anzeige wegen Unterschlagung stellen, weil Hermes ist ja der Meinung das es ausgeliefert wurde und den Schaden nicht ersetzen möchte.


31.03.2018 | 13:24
von Kevin Melchert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weil Hermes sich weigert den mir entstandenen Schaden zu ersetzen habe ich Strafanzeige wegen Diebstahl gestellt.

Mal gucken wie es weiter geht.




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