1&1 Telecom GmbH (Montabaur)
Entfall kostenfreies EU-Roaming (Internetnutzung) durch Anbieter
Vertragskündigung durch Anbieter. Aufzwingen einen neuen, schlechteren Vertrags. Entfall kostenfreies EU-Roaming (Internetnutzung).
Ich bin langjähriger 1und1 Kunde und eigentlich zufrieden mit 1und1. Mein letzter Vertrag lief bis zum 15.04.2018! Dieser Vertrag beinhaltete auch zwei inklusiv Handyverträge für 0 Euro und konnte kostenfrei deutschlandweit in alle Festnetzte und zu 1und1 Kunden telefonieren und beinhaltete eine Datenflat (100MB Highspeed danach Lowspeed). EU-Roaming wurde 2017 erfolgreich umgesetzt, d. h. ich konnte mein Handy ganz normal in Spanien, ohne Zusatzkosten, nutzen. Die Abrechnung hat dies bestätigt. Diesen Vertrag hatte ich vorsorglich Anfang Dezember 2017 gekündigt, bestätigtes Vertragsende 15.04.2018!
Nun hatte ich am 22.02.2018 meinen Vertrag verlängert, mit allen Funktionen wie bisher. Vertragsbestätigung, mit Laufzeitanpassung habe ich erhalten. Dieser Vertag wurde von 1und1 am 26.02.2018 gekündigt. Das Kündigungsschreiben wurde mir am 28.02.2018 schriftlich per Post zugestellt, da war der Anschluss aber bereits abgeschaltet. Meine inklusive Handyverträge wurden am Folgetag deaktiviert. Ich konnte somit nicht mehr telefonieren (Festnetz und mobil) und surfen.
Ich musste einen neuen Vertrag bestellen.
Bei diesem neuen Vertrag entfallen aber meine Domains und meine inklusiv Handyverträge für 0 Euro.
Es können zwar mittlerweile wieder Inklusiv Handyverträge für 0 Euro hinzu gebucht werden, aber das EU-Roaming ist nur Kostenpflichtig (Internetnutzung) möglich. Bei meinem letzten Vertrag war die Internetnutzung im EU-Roaming kostenfrei möglich! 1und1 hat es also erfolgreich geschaft dem Kunden einen neuen, schlechteren Tarif, aufzudrängen. Ich wollte doch nur meinen alten Vertrag verlängern, mit all seinen Vorteilen. Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich?
& Internet) nur noch als Deutschlandkarten verfügbar. Steht auch so im Control-Center.
Zitat 1und Control-Center: "1&1 Handy-Flat & Internet Telefónica-Netz [. ] Der Tarif ist im Ausland nicht nutzbar [. ]."Zitat Ende.
Wenn man also im Ausland surfen will, muss ein kostenpflichtiges Paket hinzugebucht werden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Stimmt, sie haben recht! Die kostenlose SIM bei den DSL-Paketen ist von vornherein auf Deutschland beschränkt. Damit geht 1&1 natürlich der EU-Regelung aus dem Weg.
Wenn 1&1 jedoch am 22.02.2018 den Altvertrag (wo noch EU-Roaming enthalten war) mit einer neuen Vertragslaufzeit von zwei Jahren verlängerte, kann 1&1 natürlich nicht ein paar Tage später wieder kündigen. 1&1 ist an die vereinbarte Laufzeit gebunden - genauso wie der Kunde.
Wenn 1&1 also keine außerordentlichen Kündigungsgründe genannt hatte, wäre diese Kündigung erst einmal ungültig.
Wurden denn Kündigungsgründe genannt? Falls nein bzw. sich nicht auf ein außerordentliches Kündigungsrecht berufen wurde, können sie auf Einhaltung der vereinbarten Laufzeit pochen. Ob sie ihr Recht dann aber ohne Anwalt durchsetzen können, ist fraglich.
Selbst wenn am 22.02. man quasi den alten Vertrag gekündigt und zeitgleich einen neuen abgeschlossen hätte, wär ihr Anschluss ja weiterhin zur Verfügung gestanden (halt nur mit für sie schlechteren Konditionen) und wäre nicht abgeschaltet worden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst