Opodo Ltd. (Deutschland) (Hamburg)
Rückerstattung fehlt, Rechnung fehlt
Bestell-/Kundennummer: 3854857558 Buchungsnummer
Opodo retourniert nicht, obwohl Fluglinie seit 1 Monat den Gesamtbetrag an Opodo erstattet hat. Die Anforderung einer Rechnung mit genauen Beträgen scheint unmöglich zu sein
Ich habe es nun über diverse Kanäle und auch telefonisch versucht, an meinen gesamten Stornobetrag zu kommen.
Gerade habe ich wieder mit der Lufthansa telefoniert, die mir versicherte, dass der Betrag am 17.09.2018 bereits an Opodo retourniert wurde. Es handelt sich hier um den Retourflug einer Flugbuchung, der Hinflug von Eurowings wurde bereits retourniert.
Es fehlen knapp 415,00 Euro von der Gesamtsumme. Leider weiß ich auch nicht, welche Gebühren Opodo verlangt hat und wie sich dieser genau zusammensetzt, da Opodo auf telefonische Anforderung keine Rechnung ausstellen kann und auch keine Auskunft geben will. Man sagte mir, lediglich auf Online-Anforderung, dieser vermeintliche Button ist jedoch nirgends zu finden.
Einfach unglaublich und massivst ärgerlich.
MfG.
Christine Kapeller/Daniel Gruber
In Annex 1 zu seinen AGB schreibt Opodo u. a.: "Da die Rückerstattung direkt das beförderungsvertragliche Verhältnis mit der Fluggesellschaft betrifft, ist diese auch Schuldnerin des zu erstattenden Betrages und erfolgt über sie. Opodo ist jedoch gerne bereit, gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 25,- pro Person diese Erstattung für Sie durchzuführen. "
Hat man also als Passagier die Flgustornierung über Opodo selbst veranlaßt, ist dies eine erneute Dienstleistung des Unternehmens, wofür durchaus Gebühren anfallen dürfen: 25,- EUR / siehe oben.
Hat man als Passagier bei Lufthansa direkt storniert, müßten diese aufgrund des direkten Vertragsverhältnisses mit dem Passagier direkt an den Kunden erstatten. Whählen diese den Umweg über Opodo, dann möge Lufthansa doch bitte auch deren Kosten für die Rückleisutng des Geldes übernehmen.
Man könnte sich in diesem Falle auch direkt an Lufthansa per Einschreiben und mit Fristsetzung (zwei Wochen sollten hier aqusreichend sein) wenden, mit der Aufforderung um direkte Erstattung an den Passagier. Für den Fall der Nichteinhaltung eine gerichtliche Klage ohne weitere Vorankündigung androhen.