73 Views | 30.10.2018 | 13:38 Uhr
geschrieben von Y. B.

Lechwerke AG (Augsburg)

LEW, Augsburg § 40 EnWG Rechnung an Letztverbraucher

Bestell-/Kundennummer: 203 119 409 530 und 203 157 643 088

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 30.09.18 habe ich den Zählerstand für den Monat September übermittelt und gleichzeitig gem. § 40 Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG um eine monatliche Rechnung gebeten. Gem. § 40 EnWG sind Sie verpflichtet eine monatliche Rechnung auszustellen. Mit Schreiben vom 15.10.18 habe ich Sie höflichst daran erinnert. Stattdessen haben Sie mit Post vom 22.10.18 erneut einen Abschlag festgesetzt, der nicht dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Mit Schreiben vom gleichen Tag habe ich Sie um eine monatliche Rechnung gebeten und bis heute nichts von Ihnen gehört.

Sollte ich gem. § 40 Abs. 4 EnWG spätestens 6 Wochen nach Ende des Zeitraums bis zum 11.11.2018 keine Rechnung erhalten, werde ich den Sachverhalt der Schlichtungsstelle Energie e. V., Berlin melden. Die Kosten trägt für gewöhnlich der Stromlieferant.

Mit besten Grüßen

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Meine Forderung an Lechwerke AG: Septemberrechnung 2018


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.11.2018 | 21:06
von Y. B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die LEW AG hat sich bis heute nicht gemeldet und mauert hinsichtlich einer monatlichen Abrechnung.
Der Dienstleistungsgedanke der LEW AG am Kunden ist ungefähr genauso weit entfernt, wie die Erde vom Mond.
Vor diesem Hintergrund habe ich den Stromliefervertrag gekündigt, da die Firma unseriös ist. Die Frechheit gipfelt darin, wenn Mitarbeiter in einem Geschäftsbrief einen zur Kündigung explizit auffordern. Das ist total daneben. Entschuldigung, aber das muss an dieser Stelle geschrieben werden.




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