Durch Sixt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 264 Views | 08.12.2018 | 19:26 Uhr
geschrieben von Robert Wittmann

Sixt GmbH & Co. (Pullach)

Plötzlich aufgefundener Schaden 11 Tage nach Rückgabe

Am 20.09. mietete ich mir bei Sixt einen Umzugstransporter für 24 Stunden. Die Dame an der Rezeption bat mich, den Wagen pünktlich um 14:00 Uhr wieder abzugeben, da er direkt im Anschluss wiedervermietet sei.

SCHLAGWORTE

2 Tage nach der Rückgabe bekam ich die Abschlussrechnung ohne den Verweis auf irgendwelche Schäden. So weiß, so gut.

Am 01.10. schließlich, also 11 Tage nach meiner Rückgabe, bekam ich von Sixt eine Meldung, dass nun plötzlich ein Kratzer an der vorderen Stoßstange gefunden worden sei, den ich angeblich verursacht haben soll. Bereits hier wird die Sache doch suspekt, denn warum kommt die Schadensmeldung erst 11 Tage (alles per E-Mail, also keine Postzustellungsdauer) nach der Rückgabe…

Ich antwortete darauf, dass der Schaden nicht von mir sei und er in den inzwischen vergangenen 11 Tagen nach meiner Rückgabe entstanden sein muss. Daraufhin bekam ich am 22.10. eine Zahlungsaufforderung von fast 700,00 Euro für die Reparatur.

Auch komisch ist, dass das Gutachten erst am 19.10.2018 erstellt worden ist…zudem ohne jegliche Kilometerangabe. Sixt möchte eindeutig verschweigen, dass der Wagen inzwischen schon etliche Kilometer bewegt worden ist und der Schaden somit gar nicht mehr eindeutig auf mich zurückzuführen ist. Zudem er ja direkt im Anschluss an meine Rückgabe schon wieder vermietet worden ist.

Ich habe daraufhin im Netz nach ähnlichen Abläufen gesucht und tatsächlich scheint dies ein häufig auftretender Trick von Sixt zu sein. Zum Teil liest man Geschichten, bei denen Sixt noch mehrere Wochen, teils Monate, nach Rückgabe mit Schadensersatzansprüchen droht.

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Kommentare und Trackbacks (3)


08.12.2018 | 20:27
von Fred S. | Regelverstoß melden
Der Mieter eines Mietfahrzeuges haftet nur für Schäden, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat.
Also nichts bezahlen und ablehnen.
Viel Erfolg.

19.12.2018 | 18:26
von Robert Wittmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Änderung. Sixt ist das alles relativ egal.


02.01.2019 | 21:05
von Robert Wittmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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