BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Weder Schlussrechnung noch Bonus- oder Guthabenauszahlung
Bestell-/Kundennummer: 661820
Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Aufforderung weigert sich die BEV, mir eine Schlussrechnung zukommen zu lassen und mein Guthaben inklusive Neukundenbonus auszuzahlen. Alle Fristen wurden ignoriert
Seit dem 10. November 2018 sind 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses vergangen, und eine Abschlussrechnung habe ich bisher nicht erhalten.
Nach meinen beiden Anrufen am 14.11.2018 wurde mir die umgehende Zusendung der Abschlussrechnung zugesagt. Bis heute habe ich keine Abschlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG von Ihnen erhalten. Ich erwarte die unverzügliche Zusendung der Abschlussrechnung.
Sie sind verpflichtet mein Guthaben spätestens innerhalb von 2 Wochen nach ergangener Abschlussrechnung auszuzahlen. Etwaige Fristverletzungen Ihrerseits habe ich nicht zu verantworten. Somit läuft die Auszahlungsfrist bereits seit dem 10.11.2018. Deshalb erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abschlussrechnung resultierende Guthaben inkl. des Neukundenbonus auf das Ihnen bekannte Konto überweisen.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Somit fallen ab dem 25.11.2018 Verzugszinsen i. H. v. 5% über dem Basiszins an.
12.12.2018 | 08:10
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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