BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Widerspruch: Preisanpassung zum 01.02.2019
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr.: 1040899, Kundennr.: 1179021
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der Preisanpassung zum 01.02.2019, über die Sie mit dem Schreiben vom 15.12.2018 (22.12. zugestellt) informiert haben.
Mein Stromtarif (Beginn 01.07.2018) beinhaltet eine eingeschränkte Preisgarantie von 12 Monaten. Eine allgemein gehaltene Aussage über höhere Energiehandelspreise oder Netznutzungsentgelte sind nicht zulässig um eine drastische Preiserhöhung von über 15% des Arbeitspreises und einer Verdreifachung des Grundpreises rechtswirksam zu begründen.
Sie verstoßen gegen § 5.9 Ihrer AGB. Eine Preisanpassung ist bei rechtzeitiger Mitteilung erst zum Vertragsende, dem 01.07.2019, zulässig.
Ich fordere Sie daher auf, die Preisanpassung zum 01.02.2019 zurückzunehmen und die monatliche Abschlagszahlung auf dem bisherigen Stand zu belassen.
Auf Grund dieser Umstände kündige ich hiermit fristgerecht meinen Vertrag zum Vertragsende (01.07.2019). Bitte bestätigen Sie sowohl meinen Widerspruch als auch meine Kündigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen (17.01.2019). Sollte innerhalb dieses Zeitraums keine Bestätigung eingehen, behalte ich mir weitere Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Keding
03.01.2019 | 14:59
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Zudem erklärt die Firma BEV, dass sie nicht der Meinung ist, dass die angekündigte Preiserhöhung irreführend sei. Auf telefonische Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass jeder Kunde - egal ob in der Preisgarantie oder nicht - dieses Schreiben erhalten hat.
Klingt erst einmal nach erledigt, die zweite Seite offenbart tiefgründigst bösartige Absichten.
Dort wird man "gebeten" die Preiserhöhung auf Grund von "dramatisch steigenden Kosten" dennoch zu akzeptieren, sprich es wird sich über die Preisgarantie hinweggesetzt.
Jederzeit, auch nach Ablauf der Preisgarantie kann mitgeteilt werden, dass man dies nicht wünscht und dann wird "selbstverständlich" die Differenz erstattet.
Wahnsinn! Wen wundert es noch, dass die BEV seit dem 29.01. Insolvenz angemeldet hat.
Zählerstand habe ich abgelesen. 100 Euro haben wir in den 7 Monaten BEV zuviel gezahlt, 2 Wochen in der teuren Grundversorgung kommen jetzt noch dazu, es würde mich wundern, wenn wir von dem Geld jemals etwas wieder sehen. Danke, Dr. Raplh Steger.
Eine Lastschriftsperre habe ich heute beantragt, außerdem überlege ich die letzte Lastschrift zurückzubuchen, dann sind die 100 Euro fast wieder drin.