Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 51 Views | 14.01.2019 | 10:31 Uhr
geschrieben von Jürgen Hankele

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Nichtüberweisung des vertraglich zugesicherten Sofortbonus

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. 863805, Kundennummer 997293

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich fordere hiermit die unverzügliche Auszahlung des Sofortbonus von 100,00 Euro gem. Vertragsabschluss vom 22.12.2017 zu Vertrags-Nr. 863805, Kundennummer 997293. Gem. dem abgeschlossenen Vertrag wird der Sofortbonus nach Belieferungsbeginn fällig und auf mein Konto ausgezahlt.

Dies ist bisher trotz dreimaliger Aufforderung an Sie per E-Mail (29.04.2018 um 15:21 Uhr, 03.10.2018 um 11:55 Uhr und 25.12.2018 um 20:41 Uhr) und dreier Anrufe (12.12.18, 19:00 Uhr, Frau S., 01.01.2019, und 10.01.2019, 08:45 Uhr, Herr T.) bei Ihrem Kundencenter unter Tel. 089/120895222 nicht erfolgt.

Bei allen drei Anrufen bestätigten mir Ihre Mitarbeiter, dass mir der Sofortbonus vertraglich zusteht und dieser nicht ausbezahlt wurde. Sie sicherten mir zu, die Auszahlung des Sofortbonus unverzüglich zu veranlassen. Alle drei Gespräche wurden laut ihrer telefonischen Ansage von Ihnen aufgezeichnet und liegen somit beweiskräftig vor.

Sollte der oben angeführte. Betrag nicht innerhalb der nächsten 10 Werktagen meinem Ihnen bekannten Konto gutgeschrieben sein, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unverzügliche Überweisung des vertraglich zugesicherten Sofortbonus in Höhe von 100,00 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.01.2019 | 10:31
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.01.2019 | 20:12
von Jürgen Hankele gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die BEV hat den Sofortbonus am 16.01.2019 nach meiner Beschwerde auf ReclaBox überwiesen, nachdem zuvor insgesamt 6 Beschwerden an die Kundenhotline bzw. per Email erfolglos waren.




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