Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 471 Views | 23.01.2019 | 13:40 Uhr
geschrieben von Andreas Pollner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

BEV zahlt Guthaben seit 6 Wochen nicht, unbestätigte Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 901925, Vertrags-Nr. 777206

Ich bin seit dem 15.11.2017 Kunde bei der BEV (Tarif BEV Energie Strom Pur 12) und habe erst im zweiten Anlauf eine korrekte Jahresabrechnung am 07.12.2018 erhalten. Auf die Überweisung meines Guthabens in Höhe von 294,24 € warte ich seitdem erfolglos.

SCHLAGWORTE

Die BEV reagiert weder auf E-Mails noch Telefonanrufe. Ich habe am 05.01.2019 der BEV per E-Mail eine Frist für die Rückzahlung des Guthabens für den 21.01.2019 gesetzt, leider ist bis heute kein Geld eingegangen. Dem Mitarbeiter der Service-Hotline liegt noch nicht mal eine Anfrage geschweige denn ein Status aktiver Bearbeitung vor.

Zugleich habe ich im Rahmen der Preiserhöhung (BEV Schreiben vom 15.12.2018) von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht (Bestätigung Einschreiben Einwurf vom 28.12.2018) und zum 31.01.2019 gekündigt inkl. Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats. Auch hier wurde mir weder schriftlich noch telefonisch die Kündigung bestätigt noch der Eingang verifiziert. Natürlich liegt wegen der Überlastung der Mitarbeiter noch nicht mal ein aktueller Status vor. Man wird nach langen Warteschleifen nur Müde vertröstet.

Die BEV ist von einem professionellen Geschäftsgebaren meilenweit entfernt!

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Unmittelbare Überweisung meines Guthabens von 294,24 €; Verifikation der fristgerechten Kündigung zum 31.01.2019 und Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2019 | 13:40
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


23.01.2019 | 15:40
von Andreas Pollner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 20.01.2019 habe ich zumindest die fristgerechte Kündigung zum 31.01.2019 seitens der BEV bestätigt bekommen. Diese Teilforderung wurde erfüllt.

Auf die Überweisung meines Guthabens warte ich allerdings immer noch vergebens.


24.01.2019 | 10:01
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Verunsicherte-Kunden-Stromanbieter-BEV-erhoeht-Grundpreis-teils-drastisch-id53256126.html

27.01.2019 | 10:41
von Andreas Pollner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Überweisung meines Guthabens von immerhin knapp 300 € wurde nach wie vor nicht bewerkstelligt.

Ich habe begründeten Zweifel, dass falsche Jahresabrechnungen kombiniert mit Verfristungen, Vertröstungen und fehlender Rückantworten seitens der BEV nur das retardierende Moment der möglichen Insolvenz des Unternehmens darstellen.

Ich habe die Möglichkeit, noch zwei Abschlagszahlungen zurück zu buchen, um ein mögliches Verschwinden meines Guthabens in der potenziellen Insolvenzmasse etwas abzufedern. Leider habe ich keinen juristischen Beleg, ob ich dies ggf. nach vorheriger Ankündigung machen kann, ohne Probleme mit Inkasso und Co. zu bekommen. Hat jemand einen fundierten Rat?


28.01.2019 | 11:47
von Andreas Pollner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute wurde mir seitens der BEV centgenau mein Guthaben verbucht. Immerhin, ich dachte schon, dass ich mit viel "Lehrgeld" aus der Angelegenheit heraus gehe.

Da ich ab dem 01.02.2019 einen neuen Stromanbieter habe, kann die BEV bei der Endabrechnung über den kurzen Restzeitraum zeigen, ob Sie doch kundenfreundlicher und zügiger agieren kann.




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