95 Views | 28.01.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von Jule K.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Mahnungen trotz Guthabens

Bestell-/Kundennummer: 1193417/ 1193425

Aufgrund der exorbitanten Preiserhöhung habe ich die Stromverträge gekündigt und in dem Kündigungsschreiben mitgeteilt, dass ich die Januar Abschläge einbehalte, da die vertraglich zugesagten Neukundenboni nicht ausgezahlt wurden

Die Kündigungen wurde zum Glück bestätigt. Jedoch wurde auf meine Guthaben nicht eigegangen.

Neben den Guthaben aus den vertraglich zugesagten Sofortboni (fällig seit August 2018), deren Höhe, die der der Abschläge überstiegen, wurde der Jahresverbrauch auf elf Monatsraten aufgeteilt, so dass die Zahlungen, die ich bis Dezember geleitet hatte, bereits sämtliche Stromlieferungen (inklusive Januar) bei weitem überstiegen.

Dennoch erhielt ich die erste Mahnung für die Abschlagszahlung für Januar. Dieser widersprach ich umgehend. Ich forderte die BEV auf, die Mahnung zu stornieren und das Guthaben auszuzahlen, was nicht geschah. Stattdessen erhielt ich eine letzte Mahnung mit Androhung des Inkasso Prozesses. Da dieses Vorgehen zwei Verträge betraft, geht es hier um offene Beträge von knapp 500,00€ zu meinen Gunsten und zwei ungerechtfertigte Mahnungen.

Ich bin mehr als entsetzt über dieses höchst unseriöse Vorgehen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung der Restforderungen, Stornierung der Mahnungen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


11.03.2019 | 17:37
von Jule K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund Insolvenz ist keine Antwort mehr zu erwarten m. Die Hoffnung, mein Geld wiederzusehen, habe ich aufgegeben.




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