BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Auszahlung von Guthaben nach Endabrechnung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 794413/Kundennummer 922507
Mein Guthaben aus der Endabrechnung vom 10.01.2019 in Höhe von 269,03 Euro wurde bislang nicht erstattet.
Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14), da es ansonsten als eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Die fälligen Verzugszinsen setzen Sie bitte mit 9%-Punkte über Basiszins an.
Ich erwarte den Ausgleich meiner Forderung bis spätestens 08.02.2019. Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Frist nachkommen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend die Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle für Energie informieren. Die Einleitung eines Mahnverfahrens behalte ich mir vor.
Beschwerde ist noch nicht gelöst