voxenergie GmbH (Berlin)
Sonderkündigung nach Ankündigung Preiserhöhung nicht akzeptiert
Bestell-/Kundennummer: 8790136436
Mit Schreiben vom 10.12.2018 hat voxenergie angekündigt, dass sie die Strompreise zum 01.02.2019 erhöhen werden. In diesem Schreiben wird, wenn auch ganz klein und unscheinbar, auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
Ich verweise hier auch auf das Urteil vom 05.07.2016 (Az. I-20 U 11/16) Oberlandesgericht Düsseldorf:
„ (4) Im Fall der Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. “
Siehe hierzu auch: § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG.
Mit Schreiben vom 17.12.2018 habe ich von diesem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und per Einschreiben zum 31.01.2019 gekündigt.
Diese Kündigung ist laut Sendungsstatus der Post am 19.12.2018 bei voxenergie eingegangen.
Am 27.12.2018 erhielt ich lediglich die Eingangsbestätigung meines Schreibens, jedoch keine Kündigungsbestätigung, die ich benötige, um einen neuen Stromanbieter beauftragen zu können.
Ich bekräftige meine Kündigung nochmal und bestehe darauf, dass Sie zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zum 31.01.2019 das Vertragsverhältnis beenden und mir umgehend, bis spätestens 18.01.2019, die schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen lassen.
Die vorliegende Einzugsermächtigung, entziehe ich Ihnen hiermit nochmal zum Wirksamwerden der Preiserhöhung am 01.02.2019.
Ich fordere voxenergie auf, unverzüglich nach dem Ende der Lieferbeziehungen meine Abschlussrechnung an mich zu übersenden, dabei verweise ich auf § 40 Abs. 4 EnWG, wonach die Rechnung dem Kunden spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder nach dem Ende der Lieferbeziehungen zugehen muss. Ein vorhandenes Guthaben ist an mich unverzüglich auszuzahlen.
Ich weise schon jetzt darauf hin, dass ich bei Vorliegen eines Verzugs mit der Auszahlung des Guthabens Verzugszinsen in Rechnung stellen werde.
Sollten Sie nach wie vor nicht reagieren, bzw. meine Kündigung zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zum 31.01.2019 nicht akzeptieren, werde ich, nach § 111a EnWG, die Schlichtungsstelle Energie e. V. in Berlin einschalten und gleichzeitig rechtliche Schritte einleiten.
27.02.2019 | 11:26
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Regnery,
wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 09.01.2019.
Zuerst möchten wir uns für die verspätete Rückmeldung bei Ihnen in allerhöchster Form entschuldigen!
Gerne möchten wir Ihnen noch einmal bestätigen, dass Ihr Vertrag aufgrund Ihrer Sonderkündigung zum 31.01.2019 beendet wurde.
Die Sonderkündigungsbestätigung haben Sie bereits postalisch zugesandt bekommen.
Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Bestätigung eines Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann – hierauf hat voxenergie leider keinen Einfluss.
Die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie diesbezüglich um etwas Geduld.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals um Entschuldigung.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Mittlerweile habe ich die Kündigungsbestätigung und die Endabrechnung erhalten. Das Guthaben ist auf meinem Konto eingegangen.
Ich kann allen Kunden nur raten, im Falle einer Kündigung hartnäckig zu bleiben, sich nicht einschüchtern zu lassen und bei der Bank das SEPA-Lastschrift Mandat zu kündigen.
Kundenfreundlichkeit sieht ganz anders aus!
Nie wieder voxenergie!