7 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Adrian R.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sonderkündigung ohne Kündigung/unzulässige Preisanpassung

Bestell-/Kundennummer: 1091628

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe Anfang Dezember 2018 mein Stromvertrag-Nr. 950297 bei der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft München ordentlich zum 28.02.2019 gekündigt und von BEV eine Kündigungsbestätigung (vom 28.12.2018) zum Vertragsende am 28.02.2019 erhalten.

Das Vertragsende zum 28.02.2019 wurde auch bereits von meinem Netzbetreiber wegen Zählerablesung zum 28.02.2019 bestätigt. Beide Bestätigungen sowohl von der BEV als auch vom Netzbetreiber habe ich schriftlich.

Am 14. Januar 2019 habe ich von der BEV eine einvernehmliche Preisanpassung zum 01.02.2019 erhalten. Ein Tag später am 15.01.2019 habe ich von der BEV eine Kündigungsbestätigung einer Sonderkündigung zum 31.01.2019 bekommen, obwohl ich diese Kündigung zum 31.01.2019 nicht geschrieben habe. Mein Vertrag wurde wie bereits schon erwähnt in Dezember 2018 ordentlich zum 28.02.2019 gekündigt.

Daraufhin hat auch mein Netzbetreiber von der BEV die Beendigung des Vertrages zum 31.01.2019 erhalten und somit würde mein Vertrag zu diesem Zeitpunkt enden, obwohl er noch bis zum 28.02.2019 laufen sollte und auch so bis zum 28.02.2019 gekündigt wurde.

Ich habe bereits mehr mal bei der BEV angerufen und mir wurde von mehreren Mitarbeiter des Kundenservice versichert, dass es sich bei der Kündigung um ein Versehen handelt und mein Vertrag erst am 28.02.2019 endet.

Auch die einvernehmliche Preisanpassung wurde anscheinend bei mir versehentlich versandt und ist inzwischen gelöscht und der Vertrag läuft wie bis jetzt ohne Erhöhung bis zum 28.02.2019 weiter. Dies sollte ich schriftlich von der BEV erhalten und mein Netzbetreiber sollte auch wieder über das ursprüngliche Vertragsende zum 28.02.2019 informiert werden.

Dies ist jedoch nicht geschehen. Weder habe ich ein Änderungsschreiben von der BEV bekommen noch mein Netzbetreiber wurde über das ursprüngliche Vertragsende zum 28.02.2019 informiert.

Ich habe inzwischen mehrere E-Mail geschrieben und der einvernehmlichen Preisanpassung und der Sonderkündigung zum 31.01.2019 widersprochen. Aber auf meine E-Mails und Anrufe wird seitens der BEV nicht reagiert.

Hiermit widerspreche ich der einvernehmlichen Preisanpassung zum 01.02.2019, da ich die Preiserhöhung für unrechtmäßig halte. Des Weiteren widerspreche ich der vorzeitigen einseitigen Beendigung des Stromvertrages 950297 und fordere die BEV auf, meine Belieferung mit Strom bis zum 28.02.2019 fortzuführen, da ich keine Sonderkündigung ausgesprochen habe. Meine ordentliche Kündigung zum 28.02.2019 wurde bereits mit Schreiben vom 28.12.2018 von der BEV bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian R.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Rücknahme der Sonderkündigung und der einvernehmlichen Preiserhöhung


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Kommentare und Trackbacks (2)


07.02.2019 | 17:16
von Adrian R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.03.2019 | 18:03
von Adrian R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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