Durch MAINGAU Energie gelöste Beschwerde. | 273 Views | 28.02.2019 | 12:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1872021

MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)

Fristgerechte Kündigung nicht bearbeitet

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 362673807

Kündigung vom 18.12.18 nicht zum 31.01.19 ausgeführt und trotz diversen Kontaktversuchen keine Rückmeldungen

Der Stromvertrag wurde am 18.12.2018 wegen Auszug zum 31.01.2019 fristgerecht (14-tägig) gekündigt. Der Zählerstand zum 01.02.2019 wurde gemeldet. Am 04.02.2019 wurde die fehlende Kündigungsbestätigung angemahnt. Daraufhin wurde die Kündigung am 05.02. von MAINGAU zum 25.02.2019 (!) bestätigt. Dieses ist nicht nachvollziehbar.

Am 06.02.2019 wurde dieses per E-Mail reklamiert (mit Anhang der ordentlichen Kündigung). Seitdem erfolgt keine Rückmeldung. Am 18.02.2019 wurde erneut per E-Mail angemahnt. Telefonisch ist MAINGAU nicht erreichbar (aufgrund des hohen Anrufaufkommens können wir derzeit nicht alle Anrufe annehmen.).

Inzwischen bittet die Netzagentur S-H um Übermittlung des Zählerstandes zum 25.02. und der Grundversorger E.ON will zum 26.02.2019 mit Strom beliefern. Da wir dort nicht mehr wohnen, kann der Nachmieter nun keinen Stromvertrag abschließen.

Wir erwarten eine Beendigung des Vertrages rückwirkend per 31.01.2019.

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Meine Forderung an MAINGAU Energie GmbH: Beendigung des Vertrages rückwirkend per 31.01.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.03.2019 | 10:09
Firmen-Antwort von: MAINGAU Energie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Kundin,

sehr geehrter Kunde,

soeben haben wir einen rückwirkenden Auszug zum 31.01.2019 dem Netzbetreiber gemeldet. Sobald uns die Bestätigung Ihres örtlichen Netzbetreibers vorliegt, teilen wir Ihnen das verbindliche, ursprünglich gewünschte Lieferende mit.

Freundliche Grüße

Ihre MAINGAU Energie Gmbh

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.04.2019 | 17:11
von ReclaBoxler-1872021 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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