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29 Views | 03.03.2019 | 19:40 Uhr
geschrieben von Renate Dombrowski
Ich war bis Ende Oktober 2018 Gaskunde bei der Fa. STROGON. Anfang Januar 2019 habe ich dann die Endabrechnung reklamiert, die ich dann am 16.01.2019 bekam. Das Guthaben sollte innerhalb der nächsten 30 Tage ausgezahlt werden.
Am 18.02.2019 war das Guthaben noch nicht ausbezahlt. Habe dann die Auszahlung des Guthabens angemahnt mit Fristsetzung zum 26.02.2019, was auch wiederum nicht passierte. Also STROGON ist nicht empfehlenswert. Ich fordere mein Guthaben schnellstens zu erstatten.
Meine Forderung an STROGON GmbH:
Erstattung meines Guthabens
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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