Immergrün Energie (Köln)
Versteckte Preiserhöhung in AGB's der immergrün Energie GmbH
Die Immergrün Energie GmbH (Marke der 365 AG) hat zum 16.06.2018 eine versteckte Preiserhöhung des Arbeitspreises von 79% durchgeführt. Die Erhöhung des Arbeitspreises war in einem Nebensatz in der Mitteilung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt.
Diese Preiserhöhung genügt damit in keinster Weise dem §41 (3) EnWG sowie der ständigen Rechtsprechung des BGH und ist somit unwirksam.
Darüber hinaus ist die Preiserhöhung in diesem Umfang überzogen und damit ebenfalls unwirksam. Aufgrund der hohen Preiserhöhung ist anzunehmen, dass der Preis stärker erhöht wurde, als die Kosten des Gasanbieters gestiegen sind. Es ist somit davon auszugehen, dass der Gasanbieter seinen Gewinnanteil nachträglich steigern will. Dies ist aber lt. Rechtsprechung des BGH unzulässig.
02.09.2019 | 09:53
Abteilung: Beschwerde
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