Durch primastrom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 312 Views | 05.12.2019 | 12:47 Uhr
geschrieben von Rosi Haupt

primastrom GmbH (Berlin)

Keine Vertragseinhaltung

Großes Problem mit primastrom.

SCHLAGWORTE


Im Mai 2019 erhielt ich die Jahresabrechnung mit einer Rückzahlung von 12,22€ und gleichzeitig einen neuen Abschlagsbetrag auf 39,96€ bei einem Jahresverbrauch von 876kWh. Ich bin sehr viel verreist, Waschmaschine Nutzung im Gemeinschaftswaschraum, 1 Personenhaushalt, deshalb ein niedriger Verbrauch. Gleichzeitig erhielt ich ein Angebot für einen 2 Jahresvertrag für eine sofortige Gutschrift von 20,00€ und die Preisgarantie für 2 Jahre, welche ich bestätigte und per E-Mail als Fotokopie sandte. Im Mai 2018 betrug die Abschlagsrate 29,00€, ab Juli 2018- 31,00€, ab Januar 2019- 35,00€.
Im Oktober bekam ich erneut eine Preisanpassung, Text, "aufgrund von Preisanpassung ändert sich ihr monatlicher Abschlag ab November auf 45,00€."
Per E-Mail verwies ich auf den Vertrag 2 Jahre Preisstabilität und fragte nach, worauf die Erhöhung basiert, Antwort auf meine Beschwerde, "kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität." Meine Beschwerde verwiederholte ich in Form einer Bewertung als Einspruches/Widerspruch mit Hinweis auf den Vertrag.

Ich zahlte nicht die Erhöhung und bekam am 3.11.19 eine Mahnung 5,00€ +2,50 Mahngebühr, nochmals am 30.11. Post im Briefkasten über eine Mahnung incl. Gebühren 10,04€ zahlbar bis 29.11.19, das Schreiben ist vom 22.11.19.
Gleichzeitig Androhung Gericht usw. Auf Mahngebühr noch einmal Mahngebühr. Vorschriften usw. scheinen nicht bekannt.
Dies betrachte ich als Drohung, Angstmache, Nötigung. usw., beigefügt wurde ein Urteil vom Amtsgericht Göppingen von 2011. Eine Kündigung und Überleitung in die Grundversorgung wäre eine bessere Möglichkeit

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Einhaltung des 2 Jahresvertrages, oder Grundversorger Überleitung Stadtwerke Leipzig


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
10.01.2020 | 12:30
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Haupt,

wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und entschuldigen uns für die verspätete Rückmeldung.

Wir verweisen wir zur Vermeidung von Wiederholungen auf den bisherigen Schriftverkehr. An unserer bisher geäußerten Auffassung zur Sach- und Rechtslage halten wir fest.

Im Rahmen der Änderung der Tarifkonditionen und um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, wurde ebenfalls der Abschlag Ihres Vertrages angepasst.

Wir bitten zu beachten, dass der festgesetzte Abschlag einen Puffer zur Vermeidung von Nachzahlungen beinhaltet, was möglicherweise bei einer Abschlagssenkung nicht gegeben ist.

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren monatlichen Abschlag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf 40 EUR/Monat anpassen. Ihr neuer Abschlag wird erstmalig fällig für den Monat Februar 2020. Eine weitere Anpassung ist bis zur nächsten Jahresendabrechnung nicht möglich. Beachten Sie bitte auch, dass diese Anpassung ausschließlich Ihre zukünftig zu zahlenden Abschläge betrifft. Eine rückwirkende Abschlagsanpassung wird nicht vorgenommen.

Ebenfalls aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir die offenen Mahngebühren storniert.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und möchten uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom - Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.12.2019 | 14:11
von Rosi Haupt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst, es wird erhofft, mit Angst machen und falschen Behauptungen gebe ich nach.


20.12.2019 | 11:07
von Rosi Haupt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe per Mail auf fehlende Preis-und Vertragsinformation verwiesen und die darauf erhaltene Antwort von primastrom, vom 31.10.19 ". dass wir unsere Preise aufgrund kontinuierlicher Verbesserung unserer Servicequalität erhöhen mussten. " Hätte ich die Preis-Vertragsinformation vorliegen gehabt, hätte ich nachgefragt wofür erhöht wurde und das Sonderkündigungs recht in Anspruch genommen.


08.01.2020 | 12:56
von Rosi Haupt endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt am 03.01.20 eine Mitteilung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht mehr beücksichtigt werden kann. Da ich immer noch keine Zusendung über die Preiserhöhung erhalten habe, und habe ich davon keinen Gebrauch gemacht. Es ist immer noch nicht bekannt, das man keine Mahngebühren verlangen kann, wenn nicht in Verzug gesetzt. Mahnungen erfolgten immer noch. Es liegt bis heute nur die Antwort, Erhöhung auf Grund des besseren Services, vor. Diese überweise ich ab Jan. 20 gesondert, mit dem uV. Vermerk. Vielleicht erhalte ich die neue Preisanpassungsliste doch noch, um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.


18.02.2020 | 21:52
von Rosi Haupt | Regelverstoß melden
Trotz Antwort, dass die Mahngebühren storniert wurden, hier nachlesbar auf der Seite, die Abschlagzahlungen termingerecht im angepassten, bestätigten Betrag überwiesen werden, erfolgen 14-tätig weitere Mahnungen und Androhungen.



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