Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 216 Views | 13.02.2020 | 10:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2190331

Immergrün Energie (Köln)

Grundpreiserhöhung um 449 Prozent ohne Vorankündigung

Bestell-/Kundennummer: 26910A1460

Grundpreiserhöhung um 449 Prozent ohne Vorankündigung

Mit Verbrauchsabrechnung (Rechnungs-Nr.: RES01821046) vom 25.01.2020 erfahre ich, dass der Grundpreis von 5,79 Euro/Monat auf 26 Euro/Monat (449 Prozent) erhöht wurde.

SCHLAGWORTE

Von dieser Preiserhöhung erfuhr ich erst in der Jahresverbrauchsabrechnung vom 25.01.2020, welche mir am 27.01.2020 per E-mail zugesandt worden ist.

Ich erhielte zu keinem Zeitpunkt ein Informationsschreiben über eine geplante Preiserhöhung weder per Post noch per E-Mail.

Preiserhöhungen müssten mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden.

Immergrün wurde von mir am 31.01.2020 per Telefon darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich keinerlei Schreiben von Immergrün bezüglich einer Preiserhöhung erhalten habe. Am 06.02.2020 wurde mir per E-mail im Anhang ein Schreiben vom 17.12.2018 zugesandt, in der die Preiserhöhung steht. Dieses Schreiben habe ich zu keinem Zeitpunkt erhalten. Da es sich offensichtlich um keinen Einzelfall handelt (siehe ähnliche Beschwerden unter Nr.: 161440, 156976, 157716) bezweifle ich, dass dieses Schreiben jemals versandt worden ist.

Ich weise darauf hin, dass meinerseits zu keinem Zeitpunkt gegen meine vertraglichen Pflichten verstoßen wurde. Die Abschlagszahlungen sind immer pünktlich eingegangen, insbesondere habe ich natürlich auch während des ganzen Zeitraums mein zur Kommunikation angegebenes gültiges Emailpostfach regelmäßig eingesehen.

Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Erhöhung des Grundpreises i. H.v. 449% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.

Hätte ich von der Preiserhöhung, wie gesetzlich vorgeschrieben erfahren, hätte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2020 | 10:18
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.02.2020 | 11:57
von ReclaBoxler-2190331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang noch kein Mitarbeiter mit mir in Kontakt getreten


28.02.2020 | 11:22
von ReclaBoxler-2190331 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag gekündigt (Mitteilung durch Grundversorger über die Aufnahme in die Grundversorgung), Abrechnung wurde korrigiert




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