Immergrün Energie (Köln)
Grundpreiserhöhung um 449 Prozent ohne Vorankündigung
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Grundpreiserhöhung um 449 Prozent ohne Vorankündigung
Mit Verbrauchsabrechnung (Rechnungs-Nr.: RES01821046) vom 25.01.2020 erfahre ich, dass der Grundpreis von 5,79 Euro/Monat auf 26 Euro/Monat (449 Prozent) erhöht wurde.
Von dieser Preiserhöhung erfuhr ich erst in der Jahresverbrauchsabrechnung vom 25.01.2020, welche mir am 27.01.2020 per E-mail zugesandt worden ist.
Ich erhielte zu keinem Zeitpunkt ein Informationsschreiben über eine geplante Preiserhöhung weder per Post noch per E-Mail.
Preiserhöhungen müssten mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden.
Immergrün wurde von mir am 31.01.2020 per Telefon darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich keinerlei Schreiben von Immergrün bezüglich einer Preiserhöhung erhalten habe. Am 06.02.2020 wurde mir per E-mail im Anhang ein Schreiben vom 17.12.2018 zugesandt, in der die Preiserhöhung steht. Dieses Schreiben habe ich zu keinem Zeitpunkt erhalten. Da es sich offensichtlich um keinen Einzelfall handelt (siehe ähnliche Beschwerden unter Nr.: 161440, 156976, 157716) bezweifle ich, dass dieses Schreiben jemals versandt worden ist.
Ich weise darauf hin, dass meinerseits zu keinem Zeitpunkt gegen meine vertraglichen Pflichten verstoßen wurde. Die Abschlagszahlungen sind immer pünktlich eingegangen, insbesondere habe ich natürlich auch während des ganzen Zeitraums mein zur Kommunikation angegebenes gültiges Emailpostfach regelmäßig eingesehen.
Ferner zweifle ich die Zulässigkeit der Preiserhöhung gemäß §315 BGB an, da eine Erhöhung des Grundpreises i. H.v. 449% nicht mit der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung erklärbar ist.
Hätte ich von der Preiserhöhung, wie gesetzlich vorgeschrieben erfahren, hätte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
13.02.2020 | 10:18
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung