Durch 1Deins Computer gelöste Beschwerde. | 6120 Views | 11.10.2008 | 14:53 Uhr
geschrieben von Marcus Zentler

1Deins Computer GmbH (Köln)

Defekter TFT-Monitor wird nicht getauscht

Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Belinea 19"-TFT-Monitor bei Fa. 1Deins gekauft. Nach 2 Wochen Betrieb war plötzlich ein horizontaler Zeilenfehler (weißer Strich über den ganzen Bildschirm) im Bild vorhanden.

Ich habe diesen Fall bei 1Deins reklamiert. Mir wurde daraufhin gesagt, ich solle mich direkt an die Maxdata Hotline (Tel. 023659520) wenden, die die Belinea Produkte mit vertreibt. Dies habe ich gemacht und mir wurde gesagt der Monitor wird "nächste" Woche von einer Spedition (GLS) getauscht.

Bislang (nach 10 Wochen) ist immer noch nichts passiert. Bei der Hotline von Maxdata ist kein durchkommen!

Auf Nachfrage bei 1Deins wurde mir berichtet, dass die Fa. Belinea konkurs angemeldet hat und dass alle Forderungen belanglos sind. Es gäbe nur die Möglichkeit, wenn ich beweisen kann, dass der Monitor bei Lieferung bereits defekt war, dass ein Tausch erfolgen muss.

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Meine Forderung an 1Deins Computer GmbH: Tausch des defekten, fehlerhaften Monitors


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.10.2008 | 13:30
Firmen-Antwort von: 1Deins Computer GmbH
Abteilung: RMA-Abteilung

Hallo,

laut unseren Informationen ist der Monitor im März diesen Jahres gekauft worden, also vor 7 Monaten. Leider tritt nach Ablauf der ersten 6 Monate laut BGB die Beweisumkehr in Kraft, sodass Sie sich in der Beweislast befinden.

Mit freundlichen Grüssen

1Deins

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Kommentare und Trackbacks (7)


11.10.2008 | 16:06
von Thomas Bialik | Regelverstoß melden
Hallo,

natürlich muss der Händler nachbessern. Dein Ansprechpartner ist der Händler, nicht die produzierende Firma.
Dran bleiben und den Verbraucherschutz einschalten, ggf. Rechtschutz in Anspruch nehmen.

Gruß Thomas

13.10.2008 | 19:55
von C. K. | Regelverstoß melden
Moin,

ich bin selber Reseller und kann dazu nur sagen, dass Maxdata nur noch Reklamationen an nimmt für Artikel, die der Verkäufer nach dem 26.5.08 eingekauft hat bei Maxdata!

Ich selber bin am Kämpfen dafür, dass ich die Waren, die vor dem Datum gekauft wurden und jetzt Granatieansprüche haben, bei denen zu reklamieren sind!

Ich rate Dir auf jeden Fall, zur Polizei zu gehen und eine Anzeige gegen den Verkäufer wegen Betrug zu machen. Die wissen nämlich, worauf Sie sich einlassen und versprechen einem das Blaue vom Himmel...

MfG

15.10.2008 | 15:21
von Tina | Regelverstoß melden
 spider monkey Herr Zentler: haben Sie vor 7 oder 3 Monaten gekauft?

15.10.2008 | 17:04
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Das mit der Beweisumkehr hört sich ziemlich abenteuerlich an. Ist mir so noch nie zu Ohren gekommen. Außerdem schreibt Herr Zentler, daß er sofort reklamiert hat, aber dann durch falsche Angaben hingehalten wurde. Die Firmenantwort ist unter aller Kanone und genau das Gegenteil von Service.

01.11.2008 | 16:54
von Rainer Seelmeyer | Regelverstoß melden
Was ist denn das für eine Firmenantwort? Selten so etwas unqualifiziertes gelesen. Will dieser Computerladen Kunden halten und neue hinzugewinnen? Offensichtlich nicht!

21.11.2008 | 15:29
von Marcus Zentler | Regelverstoß melden
Nach der Beschwerde bei ReclaBox hat sich 1Deins kurz darauf bei mir gemeldet. Ich solle den Monitor zur 1Deins Reklamationsabteilung nach Hürth schicken (Porto muss der Kunde natürlich selbst bezahlen). Der Fehlerfall würde untersucht werden und der Zeitwert erstattet, bzw. bei Kauf eines neuen Monitors angerechnet werden.

Ich habe das gemacht. Seitdem sind jetzt auch schon wieder ca. 3 Wochen vergangen, ohne das ich irgendwelche Informationen zum Stand des Falls durch 1Deins bekommen hätte.

Unabhängig vom Ausgang dieses Falls, werde ich zukünftig bei 1Deins nicht mehr einkaufen. Ich hoffe nur ich konnte einige Leser durch die Schilderungen darauf aufmerksam machen, wie die Geschäftspraktiken der erwähnten Firma aussehen.

03.08.2009 | 18:28
von Marcus Zentler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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