168 Views | 24.10.2021 | 19:25 Uhr
geschrieben von Jana J

Gruner + Jahr GmbH (Hamburg)

Vertragskommunikation (Rabatt auf Abopreise) über Werbeanzeigen

Habe von Gruner+Jahr mehrere Zeitschriften abonniert.vDer zuständige Abo-Service hat Kenntnis davon, dass ich studiere. Bescheinigungen wurden immer vorgelegt und beim Abopreis einer Zeitschrift auch berücksichtigt.

SCHLAGWORTE

Die Vertragskommunikation soll über E-Mail laufen. So weit, so gut. Aber außer Rechungen kommt per E-Mail zum Abo von Geo Kompakt keinerlei "Vertragskommunikation".

Nun hatte ich zufällig mal bei der Werbung für das Geo Kompakt-Abo mal näher hingeschaut: Da wird doch glatt ein Studentenrabatt auf das Abo ausgelobt. Im Impressum der Zeitschrift steht dazu nichts - und vom Abo-Service kam auch nie eine Info über die Einführung dieses Rabatts. Ganz im Gegenteil habe ich in den letzten Jahren auf mehrere Anfragen wegen einer Rabattgewährung immer die Auskunft erhalten, sowas gäbe es nicht für Geo Kompakt.

Auf Nachfrage beim Abo-Service hieß es, man habe den Rabatt doch beworben. Stimmt insoweit, als im Kleingedruckten von Werbeanzeigen darauf hingewiesen wird. Aber, wer achtet denn auf Werbung (!) für ein Auto, dass er in der Garage stehen hat?

Immerhin wurde mir im Grunde aus Kulanz für 2,5 Jahre der Rabattbetrag erstattet. Aber an den Verlag selbst ist kein Herankommen für eine Beschwerde. Sämtliche Kommunikation landet beim Abo-Service bzw. wird vom Verlag nicht beantwortet.

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Meine Forderung an Gruner + Jahr GmbH: Stellungnahme des Verlags und weitere Erstattung des zu hohen Abopreises


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


24.10.2021 | 20:23
von Jana J | Regelverstoß melden
Kleine Ergänzung: Der Aboservice hat sich zur Teilnahme an einer (außergerichtlichen) Streitbeilegung nicht bereit erklärt.

31.10.2021 | 22:14
von Jana J noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion des Verlags bislang


14.11.2021 | 23:33
von Jana J noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.12.2021 | 14:46
von Jana J noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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