Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 137 Views | 17.12.2021 | 16:46 Uhr
geschrieben von Joachim Salzmann

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Nach Bitte um Rechnungskorrektur: Mahnung, Inkassoandrohung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 133 503 496

Siehe folgendes Schreiben an E.ON vom 05.12.2021

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Dame und Herren,

nach Erhalt der Schlussrechnung zu o. g. Vertragskonto vom 15.10.2021 habe ich per E-Mail am 25.10.2021 (Anlage 1) um Korrektur gebeten. Ergebnis: Ihre Muster E-Mail (Anlage 2).

Gekümmert hat man sich aber wie bereits anlässlich der möglichen weiteren Stromlieferung nach der Grundversorgung nicht! Deshalb wurde der Lieferant gewechselt, auch für die Mietwohnung.

Eine Antwort auf meine E-Mail erhielt ich nicht, aber eine Mahnung vom 16.11.2021. Diese habe ich am 21.11.2021 in Kopie an die Anschrift in Landshut zurückgesandt, mit der handschriftlichen Bitte um Korrektur (Anlage 3).

Hier erfolgte nun die gleiche Reaktion: erneute Mahnung vom 28.11.2021 ohne Korrektur! Zusätzlich Mahnpauschale. Eine Erklärung dafür wurde nicht geliefert.

Sie werden sicher verstehen, dass ich Sie bitte, diese Angelegenheit nun "schnell und einfach" in Ordnung zu bringen und mir weiteren Zeitaufwand zu ersparen.

Sollte ich in den nächsten 10 Tagen keine Antwort erhalten, sehe ich mich gezwungen, meine Erfahrungen mit E.ON im Anschluss an die Grundversorgung der Bundesnetzagentur mitzuteilen.

Ergebnis: Keine Antwort, aber Mahnschreiben vom 13.12.2021 mit Inkassoandrohung

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Berücksichtigung der Abschlagszahlungen von € 45,-. Verzicht auf Mahngebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.12.2021 | 16:46
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Joachim,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass die Korrektur noch nicht erfolgt ist und können gut verstehen, dass Sie sich darüber sehr ärgern.

Wir haben uns das Ganze sehr gern genau angesehen. Damit wir Ihr Anliegen aber ganz genau prüfen können, wäre es klasse, wenn Sie uns die entsprechenden Belege einmal per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de schicken.

Sobald uns diese vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt gern für Sie. Vielen Dank und Ihnen ein schönes 4. Adventswochenende.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


20.12.2021 | 17:43
von Joachim Salzmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Die Antwort von EON ist doch wieder ein Mustertext. Weitere Unterlagen zur Prüfung sind doch nicht nötig. Ich habe den Zeitpunkt der Überweisungen angegeben, daher müßten diese auch in der Buchhaltung zu finden sein. Freundliche Grüße und Dankeschön für die Erinnerung

Joachim Salzmann


21.12.2021 | 09:42
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Joachim,

vielen lieben Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns wirklich leid, dass Sie noch verägert sind. Damit wir Ihr Anliegen aber genau prüfen können, wäre es klasse, wenn Sie uns die Belege einmal per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de schicken.

Vielen Dank und viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



03.01.2022 | 11:42
von Joachim Salzmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!