74 Views | 16.02.2022 | 12:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3246231

Wunderwerk AG (Düsseldorf)

Sonderkündigung zur Preiserhöhung wird nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: WG121263768

Am 02.02.2022 bekam ich die Mitteilung über eine Preiserhöhung zum 05.03.2022.

SCHLAGWORTE

Da hier nicht die im Vertrag vereinbarte Frist von mindestens sechs Wochen eingehalten wurde, habe ich Widerspruch eingelegt. Als Antwort bekam ich die Mitteilung, dass mittlerweile andere AGB's gelten, angeblich wäre ich hierüber informiert worden. Ich habe allerdings weder in den E-Mails noch im Kundenportal jemals eine Nachricht erhalten. Aus angeblicher Kulanz wurde die Preiserhöhung auf den 22.03.2022 verschoben. Genau die sechs Wochen aus den AGB's aus meinem Vertrag. Entsprechende Sonderkündigung habe ich am 07.02.2022 direkt per E-Mail geschickt, mit der Bitte um Eingangsbestätigung. Diese habe ich bis heute nicht erhalten, allerdings steht jetzt im Kundenportal eine Vertragskündigung zum Ende des Vertragsjahres am 28.02.2023.

Dies ist jetzt bereits der dritte Vertragsbruch von Wunderwerk innerhalb eines Jahres.

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Meine Forderung an Wunderwerk AG: Bestätigung der Sonderkündigung zum Inkrafttreten der Preiserhöhung.


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Kommentare und Trackbacks (1)


09.03.2022 | 13:33
von ReclaBoxler-3246231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Kundenportal steht mittlerweile das richtige Kündigungsdatum. Allerdings blockiert dieser miese Laden meinen Lieferantenwechsel immer noch. Werde wohl rechtliche Schritte, incl. Schadenersatzvorderung, einleiten müssen.




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