immergrün-Energie GmbH (Köln)
Immergrün zahlt bonus nicht wegen Photovoltaikanlage
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 2200909570
Sie haben mir mitgeteilt, dass mir der Bonus i. H. v. 25 % aufgrund einer angeblichen Photovoltaikanlage nicht zusteht.
Das LG Köln (AZ: 26 O 505/15) und das OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) haben geurteilt, dass Einschränkungen in den AGB unzulässig sind und daher ist es auch nicht zulässig, den Neukundenbonus zu verwehren. Zudem haben deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen (AG Montabaur (AZ: 19 C 385/14), AG Mayen (AZ: 2d C 792/14), AG Balingen (Az: 3 C 166/15), OLG Hamm (AZ: 12 U 34/15)) bestätigt, dass es sich bei Photovoltaikanlagen nicht um ein Gewerbe handelt, wenn kein planmäßiger Geschäftsbetrieb (wie in meinem Fall) vorliegt.
Ich erwarte die korrigierte Stromabrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 3.3.22
Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Auszahlung des Bonus von 25 % erfolgt sein, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten.
Danach wurde bezahlt