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33 Views | 29.03.2022 | 11:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3681631
Wunschgutschein aufgrund eines Wunschartikels eingelöst.
Dieser plötzlich nicht lieferbar. Stattdessen Galeriagutschein erhalten. Keine Rückabwicklung möglich.
Meine Forderung an GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH:
Erstattung der Summe oder Wunschgutschein anstelle eines Galeriagutscheins.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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