Rheinbahn AG (Düsseldorf)
Verstoß durch grob fahrlässiges Fahrverhalten
Am Heutigen den 02.12.2022 um 11:49 Uhr Stieg ich an der Haltestelle am Kotthauserweg mit meinen Kindern in den Bus 828 mit der Wagennummer 7180 Richtung Neusser Hauptbahnhof. Ca. 100 Meter von der Haltestelle am Kotthauserweg entfernt, bremste der Fahrer ohne ersichtlichen Grund ruckartig.
Meine Tochter und ich kamen ins Schwanken, ein weiterer Fahrgast rief "Hey" was den Fahrer jedoch nicht interessierte. Er beschleunigte und bremste erneut ab, ohne Grund. Er missachtet Verkehrsschilder, immer wieder beschleunigte er und bremste ohne jeden Gründen.
Er nahm anderen Pkw die Vorfahrt im Reiseverkehr, er setzte seine grob fahrlässige Fahrweise fort, ohne Rücksicht auf die Fahrgäste trotz mehrfach aufmerksam machen. Dieses ging bis zum Neusser Hauptbahnhof sechsmal auf der Strecke, zum Glück ist niemand verletzt worden.
mit gewissen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. Diese könnten bereits unter den § 164 StGB, „Bezichtigung einer Straftat“ fallen. Hier spreche ich von folgender Aussage Ihrerseits:
„Er missachtet Verkehrsschilder, immer wieder beschleunigte er und bremste ohne jeden Gründen. “
oder auch:
„Er nahm anderen Pkw die Vorfahrt im Reiseverkehr, er setzte seine grob fahrlässige Fahrweise fort, ohne Rücksicht auf die Fahrgäste. “
Sollten diese Aussagen stimmen, so ist die Rheinbahn hier der richtige Ansprechpartner. Dieser wird sicherlich ein Gespräch mit dem Mitarbeiter führen und ihn ggf. sensibilisieren.
Hier liest kaum ein Unternehmen die Beschwerden. Zur Ihrer Forderung ist nichts weiter zu sagen, diese ist überheblich. Damit könnte es ihm sein Job kosten.