198 Views | 30.01.2023 | 17:30 Uhr
geschrieben von Günther Maxam
Postgeheimnis verletzt, saumäßige Zustellung
Ich wohne in einem Haus mit mehreren Mieteinheiten.
Der Zusteller hatte eine Warensendung, die nicht in den Briefkasten passte. Leider konnte ich diese nicht selber annehmen, da ich nicht da war. Statt eine Benachrichtigung in den Briefkasten zu schmeißen, wurde die Sendung einfach vor die Haustür gelegt.
Sowas ist Verletzung von Postgeheimnis, unsachgemäße Zustellung und Verleitung zum Diebstahl, und das bei den Preisen!
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Sich an das Gelöbnis halten, welches man abgelegt hat
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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