Durch naturstrom gelöste Beschwerde. | 138 Views | 14.03.2023 | 12:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3612551

naturstrom (Düsseldorf)

Bisher keine Endabrechnung für das Jahr 2022 erhalten

Naturstrom kommt seiner gesetzlichen Pflicht nicht nach, eine Endabrechnung bis spätestens sechs Wochen nach dem Lieferende (31.12.2022) zu erstellen.

Nachdem der Preis einer kWh von 27,45 Ct auf fast das Doppelte (52,9 Ct) am 01.01.2023 erhöht werden sollte, und dies mir gestiegenen Netzentgelten um 25 % (wird durchschnittlich netto von ca. 8 Сt auf ca. 10 Сt pro kWh erhöht) und dem Strompreis der Börse begründet wurde, obwohl dort angeblich kein Strom zugekauft wird, habe ich zum Ende des Jahres 2022 gekündigt und auch die Zählerstände mitgeteilt.

Trotz telefonischer Nachfrage und dem Versprechen, ich würde eine E-Mail erhalten, und zweier Aufforderungen per E-Mail (die bisher nur automatisch als eingegangen bestätigt wurden - auf die ich aber ansonsten keine Antwort erhalten habe), die Endabrechnung für das Jahr 2022 zu erstellen, kommt Naturstrom nicht dazu, die Endabrechnung mir zukommen zu lassen und mein Guthaben auszuzahlen.

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Meine Forderung an naturstrom: Erstellung der Endabrechnung für das Jahr 2022 und Auszahlung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.03.2023 | 08:31
Firmen-Antwort von: naturstrom
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrte (r) ReclaBoxler-3612551,

selbstverständlich haben Sie Recht, dass Sie uns bei Ihren Kontaktversuchen schlecht erreichen konnten. Wir bitten hierfür vielmals um Entschuldigung. Aktuell erhalten wir aufgrund aktueller Themen auf dem Energiemarkt sehr viele Anfragen, sodass wir unseren eigenen Anspruch einer zeitnahen Bearbeitung, weder telefonisch noch schriftlich, gerecht werden können.

Mittlerweile werden jedoch die Anfragen geringer, sodass wir unseren Kund: Innen bald wieder mit dem Service zur Verfügung stehen, den Sie von naturstrom gewohnt sind.

Gerne würden wir Ihre Anfrage bearbeiten, wir können hier jedoch keinen Hinweis auf Ihre Person oder Ihren Vertrag ersehen. Wir benötigen zumindest den Nachnamen und Ihre Postleitzahl um tätig werden zu können. Alternativ bitten wir Sie, sich erneut mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.03.2023 | 14:04
von ReclaBoxler-3612551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.04.2023 | 10:28
von ReclaBoxler-3612551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warum konnten Sie meinen Fall nicht ohne meine Mithilfe herausfinden? Mit einer Suche in Ihrer Datenbank mit "keine Abrechnung" und "nicht in der gesetzlich festgelegten Zeit von 6 Wochen erstellt" hätte sie mich finden können. Aber anscheinend bin ich kein Einzelfall.
Jetzt habe ich die Abrechnung erhalten (2 Wochen nach der hier erstellten Beschwerde), aber Sie lassen sich noch mal 2 Wochen Zeit das seit Februar fällige Geld auszuzahlen?
Brauchen Sie den zinsfreien Kredit der ehemaligen Kunden? Erst nach mehreren Beschwerde von mir wird der notwendigen Pflicht, eine Abrechnung zu erstellen, genüge getan.
Bei einem anderen Kunden hat es über 8 Monate gedauert die Abrechnung zu erstellen und das erst nach einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie.
Da geht es mit ReclaBox schneller.

Ganz herzlichen Dank für die Bereitstellung dieser Plattform!


16.04.2023 | 10:43
von ReclaBoxler-3612551 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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