785 Views | 20.02.2010 | 09:35 Uhr
geschrieben von Dirk O.

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax - in unserem Fall ignorant , inkompetent und dreist

Seit dem 01.02.2008 sind wir Strom-Kunde bei TelDaFax, Kunden-Nr. 2877887

SCHLAGWORTE

Mit Einschreiben/Rückschein kündigten wir am 14.12.2009 unseren STROM-Vertrag fristgerecht zum 31.01.2010 und baten um eine gleichlautende Eingangsbestätigung.

Unser Kündigungsschreiben ist lt. Rückschein am 16.12.2009 bei TelDaFax entgegen genommen worden.

Anstatt einer gleichlautenden Bestätigung unserer Kündigung erhielten wir mit Schreiben vom 15.01.2010 seitens TelDaFax eine "Außerordentliche Kündigung" unseres nie bestandenen GAS-Vertrages wegen angeblich nicht gezahlter Abschlagszahlungen.

Wir riefen bei der sog. Service-Hotline an, stellten klar, daß wir bei TelDaFax niemals einen Gasversorgungsvertrag besessen hätten und wir lediglich unseren Stromversorgungsvertrag gekündigt haben und daß uns hierzu noch die Eingangsbestätigung seitens TelDaFax fehle.

Die Service-Mitarbeiterin sagte, daß sie auf Ihrem Terminal sehen könnte, daß wir selber gekündigt hätten und das es sich hierbei um unseren Stromversorgungs-Vertrag handeln würde. Sie versprach Korrektur und sagte uns zu, daß wir in den nächsten Tagen hierzu die Bestätigung seitens TelDaFax bekämen.

Mit Datum vom 20.01.2010 erhielten wir erneut ein Schreiben von TelDaFax. Wer nun glaubt, dass es sich hierbei um die o. g. Bestätigung unserer Kündigung handelte, irrt gewaltig.

Es war eine Korrektur der bereits angesprochenen außerordentlichen Kündigung zu dem nicht existenten GAS-Versorgungsvertrag, in welcher nun die außerordentliche Kündigung des STROM-Vertrages zum 28.02.2010 ausgesprochen wurde. Auch hier aufgrund angeblich nicht geleisteter Abschlagzahlungen.

Die Abschlagszahlungen wurden jedoch jederzeit pünktlich durch TelDaFax vom Konto abgebucht. Zuletzt am 04.01.2010.

Ein erneuter Anruf bei der Service-Hotline und Schilderung des Sachverhaltes wurde diesmal von einem äußerst inkompetenten und dreist-frechen Mitarbeiter namens Hxxx kommentiert mit den Worten: "Dann sollten Sie halt Ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, dann passiert so etwas auch nicht" (dreister geht's halt nimmer).

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Wir sandten daher am 27.01.2010 den kompletten Vorgang noch einmal schriftlich per Telefax an TelDaFax und forderten Klärung der Angelegenheit. Gleichzeitig widerriefen wir unsere Einzugsermächtigung, da das Vertragsverhältnis durch uns ordentlich zum 31.01.2010 gekündigt wurde und somit kein Zahlungsgrund für weitere Abschlagszahlungen über diesen Zeitraum hinaus an TelDaFax gegeben war.

Am 31.01.2010 meldeten wir ordnungsgemäß unseren Endzählerstand per TelDaFax.

Wie zu erwarten, scherte sich TelDaFax einen feuchten Dreck darum und buchte am 03.02.2010 erneut ab. Diese Abbuchung wurde von uns zurückgerufen und TelDaFax am nächsten Tage schriftlich per Telefax auf die durch uns veranlaßte Retoure hingewiesen.

Wer nun glaubt, dass hiermit das Ende der Geschichte erreicht sei, irrt wiederum.

Am 18.02.2010 erhielten wir eine Mahnung für die unrechtmäßig durch TelDaFax abgebuchte und durch uns retournierte Vorauszahlung zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen. Das ganze verbunden mit der Drohung einer Stromsperre und Weitergabe zum Inkassobüro.

Mit heutigem Datum haben wir dieser Mahnung vollumfänglich schriftlich widersprochen, da aufgrund unserer fristgerechten Kündigung zum 31.01.2010 kein Vertragsverhältnis mehr mit TelDaFax besteht und somit auch kein Anspruch mehr auf weitere Vorauszahlungen.

Eine Reaktion seitens TelDaFax auf alle unsere Anrufe und Anschreiben (Empfangsbestätigungen liegen für alle Vorgänge vor) ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.

Ich werde diese Angelegenheit nun an die Bundesnetzagentur weiterleiten und gleichzeitig die WDR-Redaktion der Sendung Markt auf den Fall ansetzen.

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Kommentare und Trackbacks (6)


20.02.2010 | 19:37
von ReclaBoxler-4611119 | Regelverstoß melden
Ich bin der glücklichste Mensch auf der Welt. Aber erst seit April 2009. Denn seit dem bin ich kein Kunde mehr dieser Firma, sondern bin ganz normaler Stadtwerkkunde, die ihre Dienste überregional anbieten.

22.02.2010 | 12:02
von Mätschi | Regelverstoß melden
Tja, bei "der Krampf geht weiter" kannst du sehen, dass Teldafax das mittlerweile wohl als allg. Masche mit ins Programm genommen hat.
Schade nur, dass der Verbraucher da immer alleine mitkämpfen muss.
Habe meinen Vorgang mal an die Bundesnetzagentur weitergeleitet - mal schauen, ob die was machen, ansonsten bin ich noch am Überlegen, ob ich Strafanzeige erstatte. Mache ich von dem Vorgehen der Bundesnetzagentur abhängig!
Viel Glück.

26.02.2010 | 15:26
von Dirk O. | Regelverstoß melden
>>> Antwort von Teldafax am 26.02.2010
Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die darin enthaltenen Hinweise. Dass es bezüglich Ihrer Kündigung zu Irritationen gekommen ist, bedauern wir sehr. Wir möchten uns an dieser Stelle in aller Form für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Aufgrund der Sachlage, ergibt sich folgende Vorgehensweise:

Die Kündigung des Stromvertrages wird zum 28.02.2010 wirksam. Eine vorzeitige Beendigung ist uns bedauerlicherweise nicht möglich. Sofern Ihnen für die verlängerte Belieferung Mehrkosten entstanden sind, werden wir nach Vorlage entsprechender Belege die Möglichkeit einer Mehrkostenübernahme prüfen. Zudem kann die an Sie versendete Mahnung als gegenstandslos betrachtet werden.

Wir werden Ihnen nach Beendigung der Lieferung eine Schlussabrechnung erstellen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Schlussabrechnung 2-3 Monate in Anspruch nehmen kann.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan T.
Customer Care

>>>>>>>>>>>>Meine Rückantwort dazu
Sehr geehrter Herr T.,

bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich mich nicht dafür bedanke, daß sich endlich mehr als zwei Monate nach unserer Kündigung jemand aus Ihrem Chaos-Unternehmen meldet.

Mit Ihrem Lösungsvorschlag erkläre ich mich nur bedingt einverstanden. Unsere Kündigung zum 31.01.2010 ist bei Ihnen fristgerecht am 16.12.2009 eingegangen. Somit wird diese Kündigung, auch nach gültiger Rechtssprechung zum 31.01.2010 wirksam und es steht Ihnen lediglich bis zu diesem Datum und Zählerstand (Zählerstand 27075 kWh) ein Lieferentgeld zu.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß eine etwaige verlängerte Belieferung durch Ihr Unternehmen von Ihnen zu vertreten ist und somit auch in Ihr unternehmerisches Risiko fällt. Für die Schlampigkeit mit der bei Ihnen gearbeitet wird, sind nicht wir als Kunde verantwortlich.

Auch wir Kunden müssen uns an Kündigungsfristen halten und können nicht unser Vertragsverhältnis nach eigenem Gutdünken gestalten.

Sollten nach einer durch Sie noch zu erstellenden, und vor allem korrekten Schlußrechnung, basierend auf o.g. Zählerstand von 27075 kWh noch Forderungen an uns bestehen, werden wir diese selbstverständlich sofort ausgleichen.

Darüber hinaus gehende Forderungen seitens Ihres Unternehmens lehnen wir ab und stellen Ihnen ggf. eine gerichtliche Klärung anheim.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk O.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Erneute Antwort von TelDaFax
Sehr geehrter Herr O.,

unabhängig wann das Vertragsverhältnis endete, besteht in jedem Falle ein rechtswirksames Lieferverhältnis, für welches Zahlungen zu erbringen sind, da Sie ansonsten zu Unrecht bereichert wären. Eine andere Vorgehensweise ist uns bedauerlicherweise nicht möglich. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir das komplette Lieferverhältnis abrechnen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jan T.
Customer Care

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Meine Stellungnahme hierzu, Hallo Herr T.,

dann sollten Sie mal etwas genauer recherchieren, oder aber Ihre Rechtsabteilung fragen. Hier einmal die Rechtsgrundlage dazu.

>Der Herausgabe- und Wertersatzanspruch entfällt allerdings, wenn:

>der Leistende gewusst hat, dass er nicht zur Leistung verpflichtet >ist (§ 814 Alternative 1 BGB)
>die Leistung aus einer Anstandspflicht heraus erfolge (§ 814 >Alternative 2 BGB)
>der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintreten konnte und >der Leistende dies wusste (§ 815 BGB)
>der Bereicherte "entreichert" ist, das heißt das Erlangte nicht >mehr besitzt, beispielsweise durch Verbrauch oder Verschenken (§ >818 Absatz 3 BGB)
>Weiß der Bereicherte vom Fehlen des Rechtsgrundes, kann er sich >nicht (mehr) auf Entreicherung berufen (§§ 818 Absatz 4, 819 BGB).

Mit dem Eingang unserer Kündigung am 16.12.2009 erlangten Sie Kenntnis davon, daß Sie nicht zur Leistung verpflichtet waren, wußten somit vom Fehlen des Rechtgrundes und können sich nicht mehr auf Entreicherung berufen. Dementsprechend werden wir nicht einen Cent mehr bezahlen, als der Zählerstand vom 31.01.2010 ausweist.

Einem eventuellen Mahnbescheid Ihres Unternehmens werden wir widersprechen und sehen aufgrund einer guten Rechtsschutzversicherung einer etwaigen Zahlungsklage Ihrer dubiosen Firma mehr als gelassen entgegen.

Dirk O.

01.03.2010 | 09:27
von Dirk O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


01.03.2010 | 15:33
von ReclaBoxler-3713841 | Regelverstoß melden
Gut und weiter so! Drück dir die Daumen! Gegen dieses Unternehmen muss man wirklich was machen. Frage mich nur, warum wir Verbraucher der Ignoranz und Inkompetenz dieser Firma alleine ausgesetzt sind und die Bundesnetzagentur nichts unternimmt.
Leite doch deinen Fall auch mal an die weiter, vielleicht tut sich dann mehr.
Viel Glück weiterhin.

08.03.2010 | 15:10
von Dirk O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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