eBay Kleinanzeigen GmbH (Kleinmachnow)
Unzufrieden mit dem Service
Bestell-/Kundennummer: 2333632487
Ich habe am 04.04.2023 eine wertvolle Gucci-Uhrensammlung bei Kleinanzeigen verkaufen wollen.
Die Käuferin, eine Frau [...] aus Hamburg hatte Interesse an der Sammlung, und wollte nur über diesen Bezahldienst von eBay den Kauf abwickeln, um "auf der sicheren Seite zu sein".
Nach der Geldüberweisung an OPP, diesen Bezahldienst, erhielt ich die Adresse, und versendete die Sammlung, sowie noch ein Schmuckpaket, das diese Käuferin gleichzeitig erwerben wollte.
Nachdem Frau [...] die Sendungen erhalten hatte, wurde erst einmal kein Empfang bestätigt. Nach zwei Tagen erhielt ich dann eine Mitteilung von Ihr, dass sie die Hälfte des Kaufpreises, 500 EUR zurückverlangte, da keine neuen Batterien in den Uhren sind.
Von neuen Batterien war bis dahin keine einzige Silbe beim Kauf gefallen.
Ich bot Ihr an, die Uhren bei mir für 20 EUR insgesamt mit neuen Batterien auszustatten, was die Dame ablehnte.
Da ich auf die Forderung nach 500 EUR Preisnachlass nicht einging, stornierte sie den Kauf bei OPP, und erhält ihr Geld zurück. Ich sitze auf 14 EUR Versandkosten, bekomme defekte Uhren zurück, da mir die Dame mitteilte, also auf dem Weg zu ihr müssen diese wohl auseinander gefallen sein, und trotz dieses Wissens, unterstützt OPP diese Vorgehensweise der Käuferin.
Es wird hier nicht der Gesamtpreis der Transaktion genannt. Ich gehe aber nach dem Lesen der Beschwerde davon aus, dass der Gesamtpreis deutlich vierstellig war. Bei einem solchen Preis und einem entsprechend hohen Streitwert würde ich dringend den Gang zum Anwalt empfehlen.
Haben sie denn gewerblich verkauft? In diesem Fall hätte die Empfängerin natürlich ein Widerrufsrecht. Wenn sie nicht als Unternehmer tätig geworden sind, dann haben sie das Widerrufsrecht beziehungsweise irgendeine Form der Rückgabemöglichkeit vielleicht doch sogar ausgeschlossen, oder? Wobei dies nicht einmal nötig wäre, rein rechtlich betrachtet. Und wenn sie nicht als Unternehmer verkauft haben, dann werden sie weiterhin doch hoffentlich das gesetzliche Gewährleistungsrecht vor dem Kauf ausgeschlossen haben. Ist dem so? Selbst wenn man das Fehlen neuer Batterien tatsächlich als einen Mangel ansehen würde, wären sie in einem solchen Fall dann Fein raus.
Ich verstehe die Beschwerde so, dass die Dame nun behauptet, die Uhren sein bei Lieferung schon defekt bei ihr angekommen. In einem solchen Fall sollte die Transportversicherung für den Hintransport greifen und Ihnen als Verkäufer einen entsprechenden Schadenersatz zahlen. Ich hoffe, dass sie entsprechend versichert versendet haben.
Falls dies nicht der Fall war, dürfte es sehr schwer sein, die Empfängerin einer möglichen Lüge zu überführen. Deshalb ist es so wichtig, beim Verkauf fron höherpreisigen Artikeln auf eine ausreichende Transportversicherung zu achten.
Beim Verkauf eine Uhrensammlung ist es keineswegs folgerichtig für den Käufer zu erwarten, dass etwaige Batterien neu sind. Das geht insofern noch viel mehr, als dass hier der Verkäufer ja auch diesbezüglich keine Zusicherung gemacht hat.
Was ich damit erneut zum Ausdruck bringen möchte ist die Wichtigkeit des Ganges zum Anwalt.
Eine Transportversicherung wurde von OPP gefordert, und ich habe diese bezahlt.
Nach Angabe der Käuferin ist auch nur bei einer der Uhren der Deckel durch den Transport ab gegangen, ihre Reklamation richtete sich Einzig und Allein gegen die fehlenden Batterien, die sie für jede der 13 Uhren mit 50,- Euro pro Stück für den Einsatz auf meine Kosten, finanzieren wollte!