Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 124 Views | 10.06.2023 | 12:51 Uhr
geschrieben von Heke Wüllner

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Keine Jahresabrechnung für Gas

Lieferende 31.03.2023.

Der Gasvertrag wurde zum 31.03.2023 gekündigt. Bestätigung erfolgte sofort. Der Zählerstand wurde am 01.04.2023 übermittelt und ebenfalls bestätigt.

Die gesetzliche Frist zur Abschlussrechnung ist mehr als überschritten und meine Langmut abgelaufen.

Es ist anzunehmen, dass bei einer voraussichtlichen Erstattung eprimo keine Endabrechnung erstellt. Im Anschluss werde ich eprimo bis zum 23.06.2023 in Verzug setzen, was sehr großzügig bei dem Verhalten gegenüber dem Kunden ist.

Bei Ablauf dieser Frist wird die Schlichtungsstelle eingeschaltet.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Sofortige Jahresendabrechnung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


01.07.2023 | 17:27
von Heke Wüllner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich nach Ihrer Nachricht direkt an eprimo gewandt. Mit entsprechendem Nachdruck hatte ich darauf hingewiesen, dass die Endabrechnung nach Ablauf von mehr als 8 Wochen noch nicht erfolgte. Eine Fristsetzung und der Hinweis, dass nach Ablauf des gesetzten Termins die Schlichtungsstelle bzw. die Bundesnetzagentur eingeschaltet wird, erhielt ich die Schlussrechnung nach zwei Tagen.




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