E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
E.ON reagiert nicht
Bestell-/Kundennummer: 404399852
Bei der letzten Stromabrechnung von E.ON (12.06.23) wurde von 07/2022 bis 31.12.22 die EEG-Umlage vom Arbeitspreis abgezogen.
Ab 01/2023 jedoch wurde dies nicht mehr getan und wieder der volle Arbeitspreis berechnet, obwohl nach wie vor keine EEG-Umlage mehr berechnet werden darf.
Ich habe E.ON am 16.06.2023 per E-Mail darauf aufmerksam gemacht (es handelt sich um eine Differenz von ca. 80,-- €, die ich bei korrekter Arbeitspreisberechnung noch zu bekommen habe).
Leider kam, außer die automatische Antwort und einer Mail mit einem Standardtext, der mit meinem Anliegen nichts zu tun hatte, keine Reaktion.
Am 27.06.23 habe ich das gleiche Anliegen per Einschreiben an E.ON geschickt (Zustellung wurde bestätigt). Auch hier bis dato (16.07.2023) keinerlei Antwort. Am 13.07.23 dann noch mal per Mail, um auf das Einschreiben aufmerksam zu machen. Glaube aber nicht, dass da eine sinnvolle Antwort kommt.
Es fühlt sich fast so an, als ob E.ON das mit Ignorieren aussitzen möchte, da der Vertrag im 02/24 ausläuft.
17.07.2023 | 13:18
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Lothar,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es tut uns leid, dass Sie sich über unsere Rechnung ärgern. Wir haben uns daher Ihren Vertrag gern direkt einmal angesehen. Bei Ihrem Tarif haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hatte den Vorteil, dass wir Ihnen während der Laufzeit konstante Konditionen bieten konnten. Wir kalkulieren dabei die Preise unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen. Dabei haben Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da Senkungen durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden können.
Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gern reduziert haben. Bei Verträgen (wie Ihrem), deren Laufzeiten über den Jahreswechsel 2022/23 reichen, galten dann aber ab dem 1. Januar 2023 wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Festpreise, so dass bei Ihrem Vertrag alles richtig hinterlegt ist.
Es freut uns, wenn wir das Ganze so für Sie klären konnten.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.