Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 127 Views | 17.07.2023 | 12:58 Uhr
geschrieben von Lothar Wattendorf

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON reagiert nicht

Bestell-/Kundennummer: 404399852

Bei der letzten Stromabrechnung von E.ON (12.06.23) wurde von 07/2022 bis 31.12.22 die EEG-Umlage vom Arbeitspreis abgezogen.

SCHLAGWORTE

Ab 01/2023 jedoch wurde dies nicht mehr getan und wieder der volle Arbeitspreis berechnet, obwohl nach wie vor keine EEG-Umlage mehr berechnet werden darf.
Ich habe E.ON am 16.06.2023 per E-Mail darauf aufmerksam gemacht (es handelt sich um eine Differenz von ca. 80,-- €, die ich bei korrekter Arbeitspreisberechnung noch zu bekommen habe).

Leider kam, außer die automatische Antwort und einer Mail mit einem Standardtext, der mit meinem Anliegen nichts zu tun hatte, keine Reaktion.

Am 27.06.23 habe ich das gleiche Anliegen per Einschreiben an E.ON geschickt (Zustellung wurde bestätigt). Auch hier bis dato (16.07.2023) keinerlei Antwort. Am 13.07.23 dann noch mal per Mail, um auf das Einschreiben aufmerksam zu machen. Glaube aber nicht, dass da eine sinnvolle Antwort kommt.

Es fühlt sich fast so an, als ob E.ON das mit Ignorieren aussitzen möchte, da der Vertrag im 02/24 ausläuft.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Forderung des Differenzbetrages und Korrektur der Rechnung 22/23


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.07.2023 | 13:18
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Lothar,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns leid, dass Sie sich über unsere Rechnung ärgern. Wir haben uns daher Ihren Vertrag gern direkt einmal angesehen. Bei Ihrem Tarif haben Sie sich für ein Produkt mit Preisgarantie entschieden. Das hatte den Vorteil, dass wir Ihnen während der Laufzeit konstante Konditionen bieten konnten. Wir kalkulieren dabei die Preise unter Berücksichtigung von zahlreichen Prämissen und Prognosen. Dabei haben Änderungen der einzelnen Bestandteile (zum Beispiel bei der EEG-Umlage) insgesamt nicht zwangsläufig eine Senkung der finalen Gesamtpreise zur Folge, da Senkungen durch steigende Kostenbestandteile an anderer Stelle kompensiert werden können.

Selbstverständlich sollten aber all unsere Kunden (auch bei einer im Vertrag enthaltenen Preisgarantie wie in Ihrem Fall) von der Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung profitieren, so dass wir den Arbeitspreis im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 gern reduziert haben. Bei Verträgen (wie Ihrem), deren Laufzeiten über den Jahreswechsel 2022/23 reichen, galten dann aber ab dem 1. Januar 2023 wieder die ursprünglich bei Vertragsbeginn vereinbarten Festpreise, so dass bei Ihrem Vertrag alles richtig hinterlegt ist.

Es freut uns, wenn wir das Ganze so für Sie klären konnten.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


20.07.2023 | 19:51
von Lothar Wattendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von E.ON war nicht wirklich sinnig, da E.ON zwar von 07.22 - 12.22 die EEG Umlage "gern" reduziert hat, aber ab 01.23 dies nicht mehr "gern" tat. E.ON stellt die Situation in der Antwort so dar, als ob die Energieerzeuger selbst entscheiden, ob sie den Wegfall der EEG Steuer an den Kunden weiter geben oder eben nicht. Wenn das tatsächlich der Fall ist, hat die Regierung nicht wirklich etwas für seine Bürger getan, da hier eine Willkür frei gegeben wurde, die m. E. nicht im Sinne der Verbraucher ist.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.


27.07.2023 | 21:18
von Lothar Wattendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von E.ON war nicht wirklich sinnig, da E.ON zwar von 07.22 - 12.22 die EEG Umlage "gern" reduziert hat, aber ab 01.23 dies nicht mehr "gern" tat. E.ON stellt die Situation in der Antwort so dar, als ob die Energieerzeuger selbst entscheiden, ob sie den Wegfall der EEG Steuer an den Kunden weiter geben oder eben nicht. Wenn das tatsächlich der Fall ist, hat die Regierung nicht wirklich etwas für seine Bürger getan, da hier eine Willkür frei gegeben wurde, die m. E. nicht im Sinne der Verbraucher ist.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.


03.08.2023 | 22:41
von Lothar Wattendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von E.ON war nicht wirklich sinnig, da E.ON zwar von 07.22 - 12.22 die EEG Umlage "gern" reduziert hat, aber ab 01.23 dies nicht mehr "gern" tat. E.ON stellt die Situation in der Antwort so dar, als ob die Energieerzeuger selbst entscheiden, ob sie den Wegfall der EEG Steuer an den Kunden weiter geben oder eben nicht. Wenn das tatsächlich der Fall ist, hat die Regierung nicht wirklich etwas für seine Bürger getan, da hier eine Willkür frei gegeben wurde, die m. E. nicht im Sinne der Verbraucher ist.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.


17.08.2023 | 23:53
von Lothar Wattendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von E.ON war nicht wirklich sinnig, da E.ON zwar von 07.22 - 12.22 die EEG Umlage "gern" reduziert hat, aber ab 01.23 dies nicht mehr "gern" tat. E.ON stellt die Situation in der Antwort so dar, als ob die Energieerzeuger selbst entscheiden, ob sie den Wegfall der EEG Steuer an den Kunden weiter geben oder eben nicht. Wenn das tatsächlich der Fall ist, hat die Regierung nicht wirklich etwas für seine Bürger getan, da hier eine Willkür frei gegeben wurde, die m. E. nicht im Sinne der Verbraucher ist.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.


01.09.2023 | 15:28
von Lothar Wattendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von E.ON war nicht wirklich sinnig, da E.ON zwar von 07.22 - 12.22 die EEG Umlage "gern" reduziert hat, aber ab 01.23 dies nicht mehr "gern" tat. E.ON stellt die Situation in der Antwort so dar, als ob die Energieerzeuger selbst entscheiden, ob sie den Wegfall der EEG Steuer an den Kunden weiter geben oder eben nicht. Wenn das tatsächlich der Fall ist, hat die Regierung nicht wirklich etwas für seine Bürger getan, da hier eine Willkür frei gegeben wurde, die m. E. nicht im Sinne der Verbraucher ist.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.


22.09.2023 | 16:42
von Lothar Wattendorf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von E.ON war nicht wirklich sinnig, da E.ON zwar von 07.22 - 12.22 die EEG Umlage "gern" reduziert hat, aber ab 01.23 dies nicht mehr "gern" tat. E.ON stellt die Situation in der Antwort so dar, als ob die Energieerzeuger selbst entscheiden, ob sie den Wegfall der EEG Steuer an den Kunden weiter geben oder eben nicht. Wenn das tatsächlich der Fall ist, hat die Regierung nicht wirklich etwas für seine Bürger getan, da hier eine Willkür frei gegeben wurde, die m. E. nicht im Sinne der Verbraucher ist.
Da ich in diesem Portal nicht angemeldet bin, hatte ich leider keine Möglichkeit direkt zu antworten (zumindest habe ich keine Möglichkeit erkennen können). D.h. bin ich dankbar dies hier tun zu können.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E.ON Energie Deutschland: Fehlende Strom-Jahresabrechnung 2022/2023
E.ON Energie Deutschland: Gas-Abrechnung für 2022 fehlt
E.ON Energie Deutschland: Gasrechnung wird nicht gestellt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!