tasko Products GmbH (Backnang)
Umhängetasche färbt - Widerruf verweigert
Bestell-/Kundennummer: Rechnung WLB135433
Händler weigert sich, auf Kleidung abfärbende Lederumhängetasche innerhalb der Widerrufsfrist zurückzunehmen, weil diese nun gebraucht sei
Am 06.06.23 bestellte ich bei Ihnen online eine Lederumhängetasche.
Der Händler gewährt laut Widerrufs-Vereinbarung einen Monat Widerruf. Zahlung Vorauskasse - Lieferung 13.06.23.
Tasche testweise wenig getragen - denn leider färbt das Leder nachhaltig heftig ab (siehe Fotos im Anhang) - eine färbende Umhängetasche ist m. E. unbrauchbar bzw. eine Fehlkonstruktion.
Hinweise auf das Färben des Materials sind auf der Homepage des Händlers nicht gegeben (siehe Screenshot im Anhang).
Widerruf per Mail am 08.07.23.
Sie teilten dazu mit: Widerruf nicht möglich, weil gebraucht, abfärben könne bei diesem Leder vorkommen, insbesondere bei der von mir gewählten Variante. Ich hätte mich vor dem Kauf beim Hersteller über die vom Händler verkaufte Ware und deren Ledereigenschaften informieren können. Händler bietet bisher höchstens Reparatur/Herstellerprüfung an.
Was soll das nützen, wenn insbesondere dieses Leder doch generell abfärben kann, wie der Händler selbst - den Hersteller zitierend - schrieb! Davon abgesehen hätte ich Anspruch auf Ersatz, der allerdings bei dieser Eigenschaft des Leders ebenfalls nicht brauchbar erscheint.
Laut Widerrufs-Vereinbarung bei Ihnen gilt: "Sie müssten für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen sei."
Leider sind die in Ihrer Antwort genannten Herstellerhinweise nicht bei Aufruf des Artikels in den Produktinformationen enthalten. Somit musste ich den Artikel im Rahmen des notwendigen Umgangs testen, um das bedauerlicherweise auftretende nachhaltige Abfärben feststellen zu können!
Es erscheint mir als äußerst bedauerlich, dass Sie dennoch stoisch die Rücknahme des offenkundig unbrauchbaren Produktes innerhalb der Widerrufsfrist verweigern. Über dessen laut Zitat der Herstellerangaben möglichen sonderbaren Eigenschaften "Umhängetasche, die mit offenbar nicht geringer Wahrscheinlichkeit abfärben kann" wird auf der eigenen Homepage nicht informiert! Obendrein weisen Sie mir die Schuld zu, mich nicht selbst beim Hersteller informiert zu haben. Das erscheint mir absolut unangemessen.
Ich habe die Tasche nun per Retourenlabel der Homepage des Herstellers eingesandt, mit der Bitte um Erstattung unter Verweis auf den Mailverkehr - gehe aber von Ablehnung aus, wie sie mehrfach wiederholt per Mail einging.
28.07.2023 | 08:40
Abteilung: Arno Dolzer / Florian Weber
In dieser gesamten Angelegenheit wurde bislang nicht erwähnt, dass wir am 12.07.23 per Email dem Kunden mitgeteilt haben, den zu prüfenden Artikel uns einzusenden.
Erst nach Prüfung können wir eine Entscheidung treffen.
Ein Widerruf kann nur ausgeübt werden, wenn der Artikel sich im ursprünglichen bzw. original Zustand befindet, was offensichtlich hier nicht der Fall.
Somit tritt auch das Recht des Verkäufers ein, den Artikel durch das Nachbesserungsrecht prüfen zu dürfen.
Ein Echtlederartikel ohne Oberflächenversiegelung kann bekannterweise besonders auf helle Kleidung ausbluten.
Hatte heute Rechtsberatung - Rechtslage scheint glasklar. Nur dem Händler schein es nicht bewusst. Es liegt offenbar sogar ein Abmahngrund vor, da mir der Widerruf unrechtmäßig verweigert wird. Werde weitere Schritte einleiten.
Nach dem Fax mit den rechtlichen Fachinhalten vom 27.07. erhielt ich zunächst eine Aufforderung die Tasche einzusenden. Daraufhin DHL-Sendungsbericht an tasko gesandt.
Kaufbetrag daraufhin erstattet bekommen.
Wäre korrekt und fair gewesen, wie im Fax gemäß Beratung gefordert, auch die 15 Euro Rechtsberatungskosten erstattet zu bekommen, da diese Schritte notwendig waren, nach der Einsendung kam keine Reaktion seit 14.07.! Leider kam tasko dem nicht nach und ich hatte neben der verfärbten Kleidung nun noch 15 Euro Rechtskosten.
Gemäß der Beratung bei der Verbraucherzentrale erlicht das Widerrufsrecht nicht pauschal für gebrauchte Ware.
Nach wie vor halte ich es zudem nicht für selbstverständlich davon auszugehen, dass Umhängetaschen auch aus abfärbendem Leder gefertigt werden und würde mir wünschen, dass solche Besonderheiten in der Artikelbeschreibung benannt werden, dann wäre mir diese Odyssee erspart geblieben.