Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 67 Views | 06.11.2023 | 10:06 Uhr
geschrieben von Martin P.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Jahresrechnung Gas nicht erstellt, trotz Zählerstandsmitteilung

Bestell-/Kundennummer: 401519887

Die Jahresrechnung vom Gas im Abrechnungszeitraum 01.10.2022 - 30.09.2023 wurde, trotz Zählerstandmitteilung vom 30.09.2023 und Brennwertübermittlung des Netzbetreibers enercity, immer noch nicht (!) erstellt und Guthaben nicht ausgezahlt!

Seit Anfang Oktober 2022 warte ich auf die Erstellung der Rechnung/Abrechnung des Gasvertrages für den Abrechnungszeitraum 01.10.2022 - 30.09.2023.

SCHLAGWORTE

Am 30.09.2022 wurde der Zählerstand vom Gas rechtzeitig von mir online übermittelt und auch von Ihnen erfasst, der Netzbetreiber enercity Hannover hat die Brennwerte kurz danach ebenfalls übermittelt - dieses wird benötigt, um zeitnah eine Rechnung zu erstellen.

Als Kunde habe ich ein Recht auf eine Erstellung einer korrekten Rechnung innerhalb von 6 Wochen. Ich mahnte dies bereits mehrfach telefonisch bei E.ON an.

Auf schriftliche und telefonische Nachfragen hin wurde ich jedoch auch immer nur vertröstet, mal sei die Gaspreisbremse schuld, dann eine EDV-Umstellung, zuletzt wurde versprochen, es an die Rechnungsabteilung weiterzugeben - aber auch diese Anfrage wurde bis jetzt noch nicht beantwortet und bearbeitet (Rechnung wurde noch immer nicht erstellt).

Wieso kann die Gas-Rechnung nicht erstellt werden anhand der Ihnen zur Verfügung stehenden Daten (Zählerstände + Brennwerte des Netzbetreibers)?

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Rechnungserstellung des Gasvertrages gemäß § 40c (2) Energiewirtschaftsgesetz - EnWG und Auszahlung von Guthaben nebst Verzinsung [§ 288 (1) BGB].


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.11.2023 | 10:06
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Martin,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns leid, dass Sie verärgert sind. Normalerweise erstellen wir die anstehenden Jahresrechnungen immer innerhalb von sechs Wochen nach der Ablesung des Zählers. Oft funktioniert es aber auf schneller.

Wir haben gesehen, dass unsere Kollegen aktuell noch letzte abrechnungstechnische Anpassungen vornehmen, die nötig sind, um die Rechnung danach erstellen zu können. Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld - sobald die Anpassungen komplett abgeschlossen sind, werden wir Ihre Rechnung so schnell wie möglich erstellen.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.11.2023 | 13:20
von Martin P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Martin P. Keine adäquate Antwort auf meine Forderung.


09.11.2023 | 15:24
von Martin P. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Martin P. Rechnung kam heute und Guthaben wurde überwiesen




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