LichtBlick SE (Hamburg)
Hohes Guthaben wird nicht erstellt bzw. nicht erstattet
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr: 1 00951 88
Die Abrechnung hätte für den Zeitraum vom 17.09.2022 bis 16.09.2023 spätestens bis 28.10.2023 erstellt werden müssen. Nach meinen Berechnungen müsste sie ein Guthaben von etwa € 2.100,00 aufweisen.
Dieses Guthaben habe ich bereits mehrfach angemahnt, insbesondere mit Einschreiben vom 20.10.2023.
Sie antworteten darauf mit dem Hinweis, dass "Systemumstellungen" sowie "Änderungen der aktuellen Marktsituation" eine korrekte Jahresabrechnung bisher verhindert haben und baten um "ein wenig Geduld".
(Hinweis vom ReclaBox-Team: Original-Antwort von LichtBlick gelöscht, da Datenschutz)
Zwischenzeitlich habe ich Sie noch einmal über Ihr Kontaktformular aufgefordert, die Rechnung sehr kurzfristig - ggf. manuell - zu erstellen und mein Guthaben in Höhe von etwa € 2.100,00 sofort an mich zu überweisen.
Die gesetzliche Regelung besagt, dass der Abrechnungszeitraum wie in diesem Fall in der Regel 12 Monate beträgt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss innerhalb von 6 Wochen, d. h. bis zum 28.10.2023, gem. § 40 Abs. 4 EnWG eine Abrechnung seitens des Versorgers erfolgen.
Das in der Rechnung zu erwartende Guthaben hat gem. § 40c Abs. 3 EnWG (alternativ bei einem Vertrag in der Grundversorgung: § 13 Abs. 3 GasGVV) unverzüglich, binnen 2 Wochen, zu erfolgen. Das heißt in diesem Fall bis spätestens 11.11.2023, wenn keine vollständige Verrechnung mit der nächsten Abschlagszahlung erfolgen kann bzw. diese nicht möglich ist.
Daher fordere ich Sie auf, dass die Rechnung für den Zeitraum vom 17.09.2022 bis 16.09.2023 unverzüglich erstellt wird und das entsprechende Guthaben von ca. € 2.100,00 bis spätestens zum 11.11.2023 auf mein Konto zu überweisen.
Darüber hinaus behalte ich mir vor, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einzuleiten und Ihr Vorgehen der Bundesnetzagentur anzuzeigen, wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen.
10.11.2023 | 12:02
Abteilung: Social Media
Hallo Thomas,
wir verstehen deine Verärgerung über die fehlende Abrechnung sehr gut. Bitte entschuldige.
Aufgrund verschiedener Beschlüsse der Bundesregierung, die wir übrigens sehr begrüßen, benötigte unser System einen kompletten Umbau. Alle Preisbremsen mussten in die Systeme eingebaut werden. Das ist für uns als Unternehmen eine enorme Herausforderung. Leider laufen die Abrechnungen aktuell noch nicht bei allen Kund*innen. Wir bemühen uns die schnellstmöglich zu erstellen.
Klimafreundliche Grüße sendet dir
Lina vom LichtBlick-Team
Ich wurde um etwa Geduld gebeten, die Mitarbeiterin des Kundenservice nimmt sich der Angelegenheit an und wird sich mit mir wieder in Verbindung setzen
MfG. Thomas Läufer
MfG
Thomas Läufer
Mit freundlichen Grüßen
Hier mein Schreiben vom 21.11.2023::
Aussetzen meiner Abschlagszahlungen ab 01.12.2023 –
Meine Einschreiben vom 20.10.2023 - vom 02.11.2023 – sowie vom 09.11.2023 Ihre Rückmeldungen vom 25.10.2023, vom 10.11.2023, sowie vom 17.11.2023.
Meine Gasrechnung – LichtBlick - Klimaneutrales Gas
Kunden-Nr: 1 00951 88 Vertragskonto-Nr: 10123021
Zähler-Nr. 7ELS2541 40131 1
Sehr geehrter Herr Eis,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf meine Einschreiben vom 20.10.2023, vom 02.11.2023, sowie vom 09.11.2023.
Ebenfalls beziehe ich mich auf Ihre Antworten vom 25.10.2023, vom 10.11.2023, sowie vom 17.11.2023.
Des weiteren nehme ich Bezug, auf Ihr Schreiben vom 08.11.2023 bezüglich der künftigen Abschlagszahlungen vom 01.12.2023 bis 04.11.2024.
Alle aufgeführten Dokumente lege ich diesem Schreiben als Kopie bei.
Da Sie bis heute Ihren vertraglichen Verpflichtungen, trotz Ihrer anderslautender Zusicherungen, nicht nachgkommen sind und mir immer noch nicht die ausstehende, perodische Abrechnung für dien Zeitraum vom 16.09.2022 bis zum 16.09.2023 erstellt haben, sowie das inzwischen angewachsene Guthaben,
in Höhe von ca. € 2.350,00 nicht an mich ausgekehrt bzw. überwiesen haben, werde ich ab sofort die anstehenden monatlichen Abschläge, wie in meinem Schreiben vom 09.11.2023 bereits angekündigt, aussetzen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem mir die ausstehende Abrechnung für 2022/23 vorliegt, werde ich die monatlich vereinbarten Abschlagszahlungen wieder pünktlich vornehmen.
Selbstverständlich räume ich Ihnen das Recht ein, die nicht vorgenommenen Abschlagszahlungen, dem angewachsenen Guthaben zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Läufer
Anlagen:
Meine Einschreiben vom 20.10.2023, vom 02.11.2023, sowie vom 09.11.2023.
Ihre Antworten vom 25.10.2023, vom 10.11.2023, sowie vom 17.11.2023.
Ihr Schreiben vom 08.11.2023 bezüglich der künftigen Abschlagszahlungen vom 01.12.2023 bis 04.11.2024
MfG. Thomas Läufer