Durch 1·2·3energie gelöste Beschwerde. | 116 Views | 15.02.2024 | 12:50 Uhr
geschrieben von Hans-Peter Kramer

1·2·3energie (Ludwigshafen)

Keine Gasschlussrechnung nach über sechs Wochen

Bestell-/Kundennummer: 1200547205

Wie bei vielen Kunden bei 123 Energie bekomme auch ich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen keine Schlussrechnung.

SCHLAGWORTE

Sowohl der Netzbetreiber als auch ich habe den Zählerstand am 02.01.2024 an das Unternehmen gesandt. Da ich eine hohe Rückzahlung erwarte, lässt sich das Unternehmen viel Zeit.

Wie die Kritik auch von anderen Kunden zeigt, scheint es 123 Energie dabei egal zu sein, ob es gegen das Gesetz verstößt, denn ich habe als Kunde ein gesetzliches Anrecht auf die Abschlussrechnung innerhalb von sechs Wochen.

Der unfreundliche Kundenservice teilte mit auf telefonische Nachfrage mit, dass er auch nicht sagen könne, woran es liegt.

Das ist absolut inakzeptabel. Ich habe heute daher per E-Mail, Fax und Einschreiben eine Mahnung herausgeschickt, mit der Aufforderung, mir die Abschlussrechnung bis zum 29.02.2024 zukommen zu lassen.

Ich habe ebenfalls heute eine Kostenzusicherung meiner Rechtsschutzversicherung erhalten, dass ich mich nach erfolgloser Ablauf der gestellten Frist, anwaltlich vertreten lassen kann. Natürlich werde ich dann ebenfalls die Bundesnetzagentur über dieses Vorgehen informieren.

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Meine Forderung an 1·2·3energie: Erstellung und Übermittlung der Gas-Schlussrechnung bis spätestens 29.02.2024


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


22.02.2024 | 14:39
von Hans-Peter Kramer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute eine Mail von 123 Energie bekommen, dass Daten vom Netzbetreiber fehlen. Mein Netzbetreiber kann jedoch darlegen, dass bereits am 03.01.24 alle notwendigen Daten übermittelt worden sind. Immer wieder die gleiche Masche von 123 Energie. Ich habe direkt geantwortet, dass alle Daten vorliegen und der Gasanbieter sich weiterhin gesetzwidrig verhält. Nach dem Ablauf meiner Mahnung mit Fristsetzung am 29.02.24 werde ich einen Anwalt aufsuchen und auch die Bundesnetzagentur informieren.


07.03.2024 | 20:10
von Hans-Peter Kramer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
123energie hat sich auf mein Mahnschreiben per Einschreiben gemeldet und benötigt angeblich noch Daten vom Netzbetreiber, was eine glatte Lüge ist. Bereits am 3.1.24 wurde vom Netzbetreiber alles notwendige übermittelt. Vor 14 Tagen hat dann auf meine Bitte hin, der Netzbetreiber alle Daten nochmals verschickt. Getan hat sich nichts. Eine echte Unverschämtheit. Die von mir eingeschaltete Bundesnetzagentur hat nur mitgeteilt, dass die Wartezeit mindestens 2 Monate beträgt, bis ich mit dortigen Maßnahmen rechnen könne. Vollkommen indiskutabel! Somit bleibt mir tatsächlich nur noch der Weg zum Anwalt. Habe in der nächsten Woche einen Termin. Unglaublich wie die permanent gegen geltendes Recht verstoßen, dann mit Lügen arbeiten und vielfach auch noch damit durchkommen. Ich werde jetzt auf jeden Fall noch eine Verzinsung des illegal zurückgehaltenen Geldes verlangen.


29.03.2024 | 17:13
von Hans-Peter Kramer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach zweiter Fristsetzung und Einschaltung eines Anwalts wurde der Betrag nun, drei Monate nach Vertragsende, überwiesen. So arbeitet 123energie monatelang mit dem Geld seiner Ex-Kunden. Ein Unding, dass da nichts weiter unternommen wird und diese Unternehmen weiter so verfahren dürfen. Die Bundesnetzagentur hat monatelange Wartezeiten und hilft somit überhaupt nicht. Eingangsstempel-Ausgangsstempel - fertig. Die gesetzliche Vorschrift, dass innerhalb von sechs Wochen die Abrechnung da zu sein hat, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.




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