Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 51 Views | 16.02.2024 | 11:37 Uhr
geschrieben von Florian Koschinsky

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Rechnung wird nicht erstellt!

Bestell-/Kundennummer: 400495270

Seit dem 31.12.2023 warte ich nun auf die Schlussrechnung für meinen gekündigten Stromvertrag.

Ich werde seit Tagen vom Kundenservice vertröstet!

Die Sechswochenfrist gemäß § 40 Abs. 4 EnWG, innerhalb derer die Rechnung hätte erstellt werden müssen, ist verstrichen.

Sofern Sie nun Ihrer gesetzlichen Pflicht innerhalb der nächsten 14 Tage immer noch nicht nachkommen und keine Schlussabrechnung erstellen sowie das Guthaben unverzüglich an mich auszahlen, werde ich die Schlichtungsstelle einschalten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Erstellung der Rechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.02.2024 | 11:37
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Florian,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns leid, dass sich die Erstellung Ihrer Schlussrechnung so ungewöhnlich verzögert. Aktuell nimmt unser Fachbereich bei bestimmten Verträgen noch letzte, systemseitige Anpassungen vor, die für die Rechnungslegung notwendig sind. Gern haben wir Ihre Info eben direkt dorthin weitergeleitet und darum gebeten, sich so schnell wie möglich um alles Weitere für Sie zu kümmern.

Es steht Ihnen natürlich frei, sich externe Unterstützung zu suchen. So haben unsere Privatkunden zum Beispiel auch immer die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. ( www.schlichtungsstelle-energie.de) zu beantragen.

Aber wie versprochen: Wir unterstützen Sie gern und würden uns freuen, wenn wir jetzt zu einer schnellen Klärung Ihres Anliegens beitragen können.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


19.02.2024 | 15:26
von Florian Koschinsky gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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