mobilcom-debitel GmbH (Stuttgart)
Debitel zahlt Restguthaben nicht zurück
Im Juni 2009 funktionierte meine Sim-Karte (Debitel Xtra-Card) nicht mehr.
Meine E-Mail-Anfragen wurden (nach Rückfrage nach meinen Vertrags-Daten) nur mit Hinweis auf ihre 900-Nummer beantwortet, auch der Debitel-Laden verwies nur auf diese Nummer. Daher habe ich den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein (mit Vertragskopie, Ausweis-Kopie und Sim-Karte) am 18.6.2009 gekündigt.
Als Antwort kam "Vielen Dank für Ihre Anfrage" und Debitels Kündigungsformulare - obwohl der Firma Sim-Karte und geforderte Kopien schon vorlagen.
Auf drei eingeschriebene Mahnungen seither, das Restguthaben (ca. 80,-- €) zurückzuzahlen, erfolgte keine Reaktion.
Eine Strafanzeige in Stuttgart wegen Betrugs wurde nicht angenommen - das sei eine zivilrechtliche Forderung und kein Straftatbestand (obwohl ich darauf hinwies, dass es mir nicht um mein Restguthaben ging, sondern um das m. E. rechtswidrige Verhalten der Firma).
Es gibt jedoch auch weitere Möglichkeit: Die ZDF-Verbrauchersendung WISO ist an diesem Thema grundsätzlich interessiert. Die Bedingung der Redaktion (Herr Leutke) ist jedoch, dass ein Film mit persönlicher Mitwirkung erstellt werden soll. Das hatte ich in meinem Fall abgelehnt.
Freundliche Gruesse
ReclaBoxler-1044154
danke fuer Ihre Tipps.
Anzeige: Ich habe nachgehakt - weiss noch nicht, was daraus wird.
ZDF/WISO: Ich moechte einen "Fensehauftritt" vorlaeufig auch nicht.
Gruess "1044154"
Gruss ReclaBoxler-1044154
nein - keine Reaktion der Firma.
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (nach Einspruch gegen Ablehnung der Strafanzeige): "Ein 'unrechtmaessiges' Verhalten ist aber nur dann von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen, wenn es unter den Tatbestand eines Strafgesetztes faellt. Die trifft auf die Nichtauszahlung des Restguthabens (...) nicht zu".
Ist das nicht Betrug oder Unterschlagung, kein Straftatbestand? - Und sieht es doch aus, als waere das kein Einzelfall. Ich zweifle an unsrem Rechtssystem.
Was ist weiter zu unternehmen, um diese Praxis zu unterbinden?
Freundliche Gruesse
ReclaBoxler-1044154
Zum einen steht nicht zweifelsfrei fest und ist auch sonst nicht ersichtlich, daß die Debitel in betrügerischer Absicht handelt. Es mag sein, daß Debitel davon ausgeht, daß Ihnen der Anspruch nicht zusteht, sondern Debitel.
Zum weiteren - entsteht der eventuelle Anspruch aus einem früheren Vertragsverhältnis zwischen Debitel und Ihnen. Das heißt, einer leistet was oder stellt seine Leistung zur Verfügung - und der andere zahlt für die Leistung oder für die Möglichkeit, die Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Ist dieser Vertrag zeitlich eingegrenzt, kann es ohne Weiteres sein, daß man Ihnen die Leistungsinanspruchnahme gewährt, Sie diese aber nicht abrufen. Dadurch wird aber der Vertrag nicht ungültig, sondern läuft ganz normal weiter.
Wenn Sie dennoch der Meinung sind, Ihnen würde eine Rückzahlung einer durch Sie veranlassten Vorleistung, nämlich Ihrer Zahlung, zustehen, und Debitel ist anderer Meinung, muß das im Rahmen der ZPO (Zivilprozessordnung) notfalls durch Urteil eines Amts- Land- Oberlandesgerichts entschieden werden.
Einfach ausgedrückt - Einer will was vom anderen und der will´s nicht geben- ist das eine ganz normale und alltägliche Situation im Bereich der ZPO. Straftat ist da keine zu sehen.
Mein Tipp wäre in diesem Falle. Ein Schreiben an die Debitel per Einschreiben und Nennung Ihrer Forderung mit Fristsetzung von 30 Tagen und Hinweis (nicht Drohung) auf die Bereitschaft der gerichtlichen Durchsetzung im Ignorierensfall.
Sollte Debitel nicht zahlen und keine vernünftigen Argumente anführen oder die Sache ignorieren, dann halt einen Mahnbescheid stellen - oder aber ohne Mahnbescheid einfach Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Dazu muß man nicht unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen, man kann sich auch auf der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes helfen lassen. Keine Angst - die Amtsrichter erkennen sehr wohl den rechtsuchenden Laien und stellen in der Regel keine zu hohen Ansprüche an die Formalita. Aber sicher gibt es solche und solche.
Nur das mit der Strafanzeige - was soll das? Es ist keine Strafsache, wird es auch nicht und Du willst doch Deine Kohle wieder haben oder geht´s Dir nur darum "es denen mal richtig zu zeigen" - was ich zwar verstehen könnte - aber bringt Dir nix.
Wünsch Dir viel Erfolg
___________ NN