Von Bonus Strom beantwortete Beschwerde. | 1283 Views | 13.05.2010 | 22:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2930894

Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)

Bonus Strom - in meinen Augen unseriös!

Anfang Februar 2010 hatte ich auf der Grundlage meiner bei Vertragsabschluss gültigen AGB mit sechs Wochen zum Monatsende gekündigt > zum 31.03.2010.

SCHLAGWORTE

Bis heute wurde dieser Kündigungstermin nicht bestätigt, statt dessen bestätigte Bonus Strom den 28.02.2011. Bonus Strom bezieht sich dabei auf eine zwölfmonatige Vertragsbindung nach geänderter AGB und erhebt unberechtigte Forderungen von z. Z. 151,33 €. Eine Änderungsmitteilung zu den neuen AGB liegt mir nicht vor. Im Ergebnis wird mir jetzt die Stromsperre zum 18.05.2010 angekündigt.

Morgen werden ich an Bonus Strom 65,-- € unter Vorbehalt der Rückforderung überweisen. Die unberechtigte Forderung von 151,33 € reduziert sich damit auf 86,33 €. Nach StromGGV§9 darf Bonus Strom keine Stromsperre durchführen lassen. Die Zahlung wäre nicht notwendig gewesen, da die Forderung auf überhöhten Abschlagszahlungen beruht und ich diese Forderungen mit meiner Endabrechnung widerlegt hatte (siehe unten). Für alle, d. h. auch für Bonus Strom, hier die StromGGV zum Nachlesen unter www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stromgvv/gesamt.pdf

Das System Bonus Strom - am Anfang viele E-Mails, dann viele Mahnungen ohne Bezug und Antworten auf meinen Schriftverkehr, zum Schluss unberechtigte Forderungen, die nur als Betrag erscheinen und nicht aufgerechnet werden.

Mittlerweile habe ich eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt und erkläre, das ich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen werde!

...und hier meine Endabrechnung vom 02.05.2010 an Bonus Strom:

"Endabrechnung Vertragsnummer 100940
Mein Schreiben vom 31.03.2010

Sehr geehrte Fa. Bonus Strom GmbH,

mit o.g. Schreiben hatte ich Ihnen meinen Zählerstand zum Kündigungstermin 31.03.2010 mitgeteilt und Sie zur Endabrechnung aufgefordert. Bis Heute liegt mir diese nicht vor.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Meine Endabrechnung entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung zur
Versorgungsstelle: - gelöscht -
Zählernummer: - gelöscht -
Zählerstand: 31.12.2009 16281,0 kWh
Zählerstand: 31.03.2010 16697,8 kWh
Verbrauch 01.01. – 31.03.2010 416,8 kWh

Grundgebühr 01.01. – 31.03.2010: 14,85 € 3 Monate x 4,95 €/Monat
Verbrauch 01.01. – 31.03.2010: 83,82 € 416,8 kWh x 20,11 Cent/kWh
Summe 01.01. – 31.03.2010 98,67 €

abzgl. Guthaben aus 2009 -103,67 € Jahresendabrechnung 2009, Ihre Abrechnung v. 17.02.2010
Gesamt 01.01. – 31.03.2010 -5,00 € Guthaben

Dieses Guthaben in Höhe von 5,00 € überweisen Sie bitte bis zum 14.05.2010 auf mein Konto bei der - Bank -!
Ich erwarte die Freigabe meines Netzzuganges mit Wirkung zum Kündigungstermin 31.03.2010! Die Androhung und Initiierung der Netzabschaltung auf der Grundlage unbegründeter, nicht vorhandener Forderungen ist unzulässig!

Meine Unterschrift"

Auszug Antwort Bonus Strom am 07.05.2010

"...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.05.2010. ...

Derzeit besteht noch eine offene Forderung in Höhe von 151,33 EUR. Um eine Stromsperre zu vermeiden, ist es erforderlich, dass Ihr Kundenkonto keinen Rückstand mehr aufweist. ..."

Mit meiner - unter Vorbehalt der Rückforderung - geleisteten Zahlung (65 EUR), verfügt Bonus Strom ab morgen über ein Guthaben in Höhe von ca. 31,50 EUR!

Auch wenn mann es nicht glauben mag ... ein realer Vorgang mit dem Stromanbieter Bonus Strom GmbH.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Bonus Strom GmbH: Bestätigung des Kündigungstermines zum 31. 03. 2010 und Endabrechnung anhand des mitgeteilten Zählerstandes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.05.2010 | 11:11
Firmen-Antwort von: Bonus Strom GmbH
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam

Sehr geehrter Herr Müller,

bezug nehmend auf Ihr Anliegen teilen wir Ihnen mit, dass Sie bereits über den Sachverhalt infomiert worden sind.

Da Sie eine Leistung in Anspruch nehmen und den Strom verbraucht haben, aber seit Februar 2010 keine Zahlungen mehr geleistet haben, wurde zwischenzeitlich eine Stromsperre erwirkt.

Selbstverständlich werden wir die Angelegenheit erneut püfen, sobald der Forderungsrückstand in Höhe von 250,83 € inkl. Gebühren ausgeglichen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechnungsteam/Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


17.05.2010 | 20:18
von ReclaBoxler-1062208 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Firma Bonus Strom GmbH,

wenn Sie meine hier dokumentierte Abrechnung lesen und verstehen, erkennen Sie, dass mein Guthaben bis Ende März den Stromverbrauch gedeckt hatte. Wie kommen Sie dazu, mir eine Stromsperre anzudrohen, für eine Zeit nach dem Kündigungstermin? Auch die Forderung 250,83 EUR ist interessant, zu lesen.

P.S. Die Strafanzeige gegen Ihre Geschäftsführerin Frau Schmid-Sindram wird diese Woche noch gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Müller

27.05.2010 | 19:13
von ReclaBoxler-2930894 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde wurde nicht gelöst. Stattdessen wurde die Stromsperre noch vor dem Pfingstwochenende durchgeführt. Damit wurde ich zur Zahlung genötigt, habe aber bis zum heutigen Tag, den 27.05.2010, keinen Strom.

Ich erstatte jetzt Strafanzeige gegen die Geschäftsführerin Frau Sybille Schmid-Sindram sowie gegen die beteiligten leitdenden Angestellten. MfG


07.06.2010 | 15:40
von ReclaBoxler-4841227 | Regelverstoß melden
Hallo,

das kommt mir alles so bekannt vor. Ich habe auch fristgerecht zum 31.05.2010 gekündigt und nun teilte man mir heute telefonisch mit, dass ich erst zum 31.05.2011 aus dem Vertrag komme, weil noch offene Beträge vorhanden wären, die erst bezahlt werden müssten, bevor man mich aus dem Vertrag entlassen könnte.

Diese offenen Beträge kamen nur zustande, weil Bonus Strom willkürlich irgendwelche Verbrauchsstände aufführt.

Dieses Unternehmen ist echt der Wahnsinn und ich würde gerne wissen, ob es mit dem Anwalt geklappt hat, dagegen vorzugehen.

MfG

15.06.2010 | 22:27
von ReclaBoxler-2930894 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor nicht gelöst. Aktuell ist Ruhe vor dem Sturm. Bonus Strom hat Geld, mit dem es arbeiten kann, und scheint glücklich und zufrieden. Zahlungsklage folgt...


05.10.2010 | 22:51
von ReclaBoxler-2930894 | Regelverstoß melden
Mittlerweile hatte ich am 02.09.2010 erneut meinen Stromverbrauch gegenüber Bonus Strom für den Zeitraum 01.04. - 31.08.2010 abgerechnet. Neben der Zustellung als Einschreiben erhielt Bonus Strom meine Abrechnung vorab als Mail am 02.09. um 09:08 Uhr.

Reaktion war eine Abrechnung von Bonus Strom, ausgestellt am 03.09.2010, für den Zeitraum bis 18.05., dem Beginn der Stromsperre. Damit benötigt Bonus Strom ca. 3,5 Monate zum Erstellen einer automatisierten Abrechnung, kann diese aber innerhalb eines Tages nach Erhalt meiner o. g. Mail generieren. Leider ohne Bezug auf meine Abrechnung und den von mir angegebenen Zählerstand. Zum 02.09. verfügte Bonus Strom über ein Guthaben von 131,33 EUR. Das Schreiben "Einstellung der Stromversorgung droht" hatte Bonus Strom zuletzt am 23.07. sowie am 20.08.2010 an mich versendet.

Im September habe ich tatsächlich Strafanzeige gestellt und meinen Anwalt mit den notwendigen Informationen versorgt, um mich zivilrechtlich gegen die Firma Bonus Strom zu vertreten.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!