Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (Berlin)
Verzögerungstaktik der DKB nach Diebstahl der ec-Karte
Am Morgen des 15.10.2010 wurde unmittelbar nach Verwendung der ec-Karte an einem Fahrkartenautomat der Deutschen Bahn in Berlin-Spandau meine Brieftasche gestohlen.
Der Fahrkartenautomat, der ausschließlich eine Kartenzahlung zulässt, verfügt für die Eingabe der PIN über eine ungewöhnlich große senkrecht ohne schützende Einlassung angebrachte Tastatur. Nur acht Minuten nach dem Kauf der Fahrkarte erfolgte die erste missbräuchliche Auszahlung von 1.000,-- €. Innerhalb einer Stunde wurden insgesamt 2.610,-- € an verschiedenen Geldautomaten abgehoben. Die Sperrung der ec-Karte erfolgte unverzüglich nach Bemerken des Diebstahls gegen 15:00 Uhr.
Nach Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5.10.2004, XI ZR 210/03) ist von einem kriminellen Ausspähen der PIN auszugehen, "wenn die ec-Karte in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Eingabe der PIN durch den Karteninhaber entwendet worden ist". § 675v BGB und die AGB der DKB sehen im Fall des Ausspähens der PIN vor, dass der Karteninhaber bei nicht autorisierten Kartenverfügungen maximal in Höhe von 150 Euro haftet.
Die DKB verschleppt die mir zustehende Erstattung des über 150,-- Euro hinausgehenden Betrages von 2.460,-- €. Zunächst bestätigte sie den Zeitpunkt der Kartensperrung und behauptete lapidar, die ec-Karte wäre gemeinsam mit der PIN aufbewahrt worden. Dann erklärte sie in einem nachfolgenden Schreiben wider besseren Wissens, zwischen der letzten autorisierten Buchung und dem Diebstahl hätten mehrere Tage gelegen, so dass von einem Ausspähen nicht auszugehen sei. Auf meinen weiteren Einwand reagierte die DKB dann über sechs Wochen gar nicht mehr und war weder telefonisch noch sonst wie zu erreichen. Erst nach massivem Druck über die Telefonnummer der Pressestelle lehnte sie nunmehr die Erstattungsforderung entgegen ihrer vorherigen Aussage ab, weil die Sperrung der ec-Karte erst drei Tage später erfolgt sei. Dieser Aspekt ist sowohl unmaßgeblich als auch schlichtweg falsch. Ferner widerspricht sich die DKB damit selbst.
Die eingezogene ec-Karte hat die DKB ohne Rücksprache mit mir oder der ermittelnden Polizeidienststelle vernichtet. Auch werde ich bis heute im Unklaren über meinen täglichen Auszahlungsrahmen gelassen, obwohl ich wiederholt geltend gemacht habe, das Risiko für derart hohe Abbuchungen nicht tragen zu wollen.
Abgesehen von der rechtlich unzutreffenden Ablehnung der Erstattungsforderung, die wohl nur in einem gerichtlichen Verfahren zu klären sein wird, ist auch die Art und Weise der schleppenden Bearbeitung meiner Schreiben weit von dem Bild entfernt, das die DKB der Öffentlichkeit von sich vermittelt. Vielmehr wird auf Zeit gespielt, in der Hoffnung, der Kunde werde schon Ruhe geben. Insoweit sollte wohl überlegt sein, dieser Institution sein erarbeitetes Geld anzuvertrauen.
So ein Kunststück muss ja auch erstmals vollbracht werden. Die Einwände der DKB sind für mich daher schon plausibel.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Denen ist es egal, ob mal selber nix hat oder seine Miete noch bezahlen kann.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
also sie wurde am 14.01.2011 bestohlen (guter Start ins neue Jahr). Sie war beim Bankinstitut (Sparkasse) und hat den Fall gemeldet. Sie wollte dann auch wissen, wie viel der Dieb hätte abheben können. Sie meinten, Barauszahlung 500 € und dann nochmal 2400 € Einkaufen in Geschäften. Na ja, Karte war nach der Barabhebung eh leer.
Die Bank machte ihr wenig Hoffnung auf Erstattung, weil sie nicht ausschließen können, dass die PIN auf der Karte stand (bei einer Medizinstudentin echt lächerlich), entschieden ist aber noch nichts. Wir sind entschlossen, das auch nicht einfach so hinzunehmen. Insbesondere bei besagtem Bahnautomaten ist es nicht möglich, das komplette Eingabefeld zu verdecken. Man kann von beiden Seiten, vom Kaffeestand und von oben aus dem Aufzug auf das Tastenfeld sehen.
Wenn ich ein Ergebnis habe, melde ich mich hier.