1711 Views | 13.01.2011 | 20:23 Uhr
geschrieben von Sebastian

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Altenburg)

Mit oder ohne Wagen?

Ich war heute bei Netto einkaufen und habe, wie ich es immer tue, meine Einkäufe in meinen Rucksack gepackt und zur Kasse getragen.

SCHLAGWORTE

Normalerweise hätte die Kassiererin einmal reingeschaut und dann abkassiert, aber diesmal wollte sie, dass ich alle Reißverschlüsse öffne, und hatte sich alles gründlich angesehen. Mir war mein Unmut wohl anzusehen, aber ich habe nichts gesagt.

Als sie meinte: "Ja, dann sollten Sie eben mit einem Wagen einkaufen", sagte ich nur, dass ich ja schon die letzten Jahre immer so eingekauft hätte. Um es genau zu sagen, die letzten sieben Jahre bin ich fast täglich bei dieser Filiale Kunde und nun so was.

Als hätte das peinliche Durchsuchen meiner Tasche nicht gereicht, musste ich mir jetzt vor allen Kunden einen Vortrag anhören, dass ich mir doch einen Wagen nehmen solle, wie jeder andere auch. Ich kann mich ja irren, aber ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift gibt, die so was regelt, ganz zu schweigen, eine, die dem Personal erlaubt, Kunden an der Kasse vor einer Schlange von Leuten in so einer Art zu kommen.

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Kommentare und Trackbacks (14)


13.01.2011 | 20:48
von ReclaBoxler-5815410 | Regelverstoß melden
Ich ebenfalls als Kunde mag Rucksackeinkäufer nicht, da diese den Kassiervorgang verlangsamen. Dadurch muss ich hinten in der Schlange nur länger warten!

Für mich ist es selbstverständlich, eine mitgebrachte Tasche vorzuzeigen. War die Kassiererin vielleicht neu und hat sich an die Vorgaben der Firma gehalten, was Kassiererinnen, die den Kunden nach sieben Jahren kennen evtl. nicht mehr tun?

Falsch gemacht hat nach meiner Meinung hier nicht die Kassiererin etwas!

13.01.2011 | 20:50
von Ich Bins | Regelverstoß melden
Von anderen Kunden musstest dir was anhören? Wasn nun los? Ich meine, wenn mir da jemand was sagen würde, ich solle mir einen Einkaufswagen nehmen, würde ich austicken.

13.01.2011 | 21:00
von ReclaBoxler-3229717 | Regelverstoß melden
Wenn man unbedingt Individualist sein will, wird es ja akzeptiert. Man wird dann aber auch individuell bedient - behandelt. Was gibt es also auszusetzen?

13.01.2011 | 21:16
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Sebastian: Nur weil Sie die letzten sieben Jahre immer mit Rucksack einkaufen gegangen sind, können Sie daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Sie haben mit Ihrem Kääs den anderen Kunden an der Kasse die Zeit gestohlen, und das ist zutiefst verwerflich. Dabei können Sie froh sein, dass von denen nicht noch jemand einen Zivilprozess gegen Sie angestrengt hat.

Ich hoffe, dass Sie nun die Verwerflichkeit Ihres Tuns erkannt haben und in demütiger Reue Einsicht zeigen.

#-{

13.01.2011 | 21:47
von ReclaBoxler-2432297 | Regelverstoß melden
Hellau und Alaaf. Das sind hier aber wieder Knalltütenkommentare.
Hoffentlich sind die närrischen Tage hier am Bord bald mal vorbei.

Wenn eine Kassiererin ihren Rucksack durchsuchen will, dann braucht sie einen begründeten Verdacht. Sie müssen das nicht über sich ergehen lassen, aber wenn sie sich weigern, kann die Kassiererin auch die Polizei rufen, was den Aufwand aber vergrößert.
Wenn sie allerdings keinen begründeten Verdacht hat, dann wird sie kaum nach der Polizei rufen.
Ich kaufe grundsätzlich mit meinem Rucksack ein, denn als Rollstuhlfahrer kann mich niemand dazu zwingen, einen Einkaufswagen zu nehmen. Allerdings lege ich die Waren dann auch alle aufs Band.

13.01.2011 | 22:18
von Ich kaufe immer Ohne Hose ein | Regelverstoß melden
Allergie gegen Einkaufswagen? Ist doch nett vom Kunden, dass er der Taschenkontrolle zugestimmt hat, warum dann Polizei holen?

14.01.2011 | 03:41
von Nadi | Regelverstoß melden
In der DDR war's halt so. Und die hamma jetzt alle da samt Kanzlerin.
Da werden wir uns langsam umgewöhnen müssen.

14.01.2011 | 07:02
von ReclaBoxler-6119217 | Regelverstoß melden
Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Waren im Rucksack verstauen. Der Gebrauch eines Einkaufswagens ist keine Pflicht. Erst bei Verlassen des Ladens ohne Bezahlung kann von Diebstahl gesprochen werden. Eine Durchsuchung Ihres Rucksacks durch das Personal müssen Sie nicht zulassen. Ebenso dürfen Sie die Einsicht in den Rucksack durch das Personal verweigern. Nur die Polizei darf das. Bei konkretem Verdacht kann das Personal die Polizei rufen.
Wann nun der konkrete Verdacht ausgesprochen werden kann, ist eine andere Sache. Wenn ich jemanden beobachte, wie er Waren im Rucksack verstaut und sich im Anschluss an der Kasse in Bezug auf die Einsicht zopfig zeigt, würde ich das schon "komisch" finden.

14.01.2011 | 12:14
von Dreystein | Regelverstoß melden
Liebe Mitbürger,

nach eurer Darlegung dürfen demnächst auch Omas auf Zebrastreifen überfahren werden. Rücksicht ist eine zweiseitige Geschichte.

mfg
Dreystein

14.01.2011 | 14:18
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Dreystein: Sie werden jetzt lachen, aber ich verhandle schon seit Jahren mit den Rentenversicherungen um ein angemessenes Kopfgeld.

Ein Mitarbeiter der BVA gab mir sogar unmissverständlich zu verstehen, wie der Idealfall aussehen sollte: "Bis zum letzten Tag schuften (und Beiträge zahlen) und in der Nacht darauf den Löffel abgeben."

14.01.2011 | 19:39
von ReclaBoxler-4851227 | Regelverstoß melden
 spider monkey Sebastian

Wenn Sie schon Ihre Einkäufe in Ihrem Rucksack zur Kasse tragen, dann ist es durchaus üblich, dass sich die Kassierer/innen davon überzeugen müssen, dass in den vielen kleineren Taschen des Rucksacks nichts versteckt den Laden verlassen kann. Das ist nichts Persönliches gegen Sie. Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann nutzen Sie zukünftig einen Einkaufswagen.

27.01.2011 | 23:22
von Bea Elefant | Regelverstoß melden
Der Einzelhandel sollte z. B. mehr Regale auffüllen und sich nicht in die Privatsphäre einmischen.

29.01.2011 | 00:25
von ReclaBoxler-4119025 | Regelverstoß melden
Liebe bea Elefant
Zur Information, es gibt so was wie Personalmangel bei netto und du stellst dich doch erst mal selbst in so einen Markt, damit du mal mitreden kannst.
Außerdem zu moralapostel gesagt, erst mal die einschlägigen Gesetze prüfen. Bei Mitbringen von Privatgegenständen sind diese normalerweise an der Kasse abzugeben. Und noch was, hätte das die Kassiererin nicht getan, so hätte sie mächtig eine auf den Deckel bekommen.

18.02.2011 | 08:07
von N. | Regelverstoß melden
Ich weiß nicht ob es hier schon erwähnt worden ist aber solch Rucksackeinkäufe sind vorsätzlicher Diebstahl von dem her hat die Kassiererin stets einen Verdacht denn man könnte ja etwas im Rucksack zurücklassen und eigentlich könnte man dies auch einjedesmal anzeigen. Ein hoch auf die Kolanz der Mitarbeiter!



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