307 Views | 03.04.2011 | 16:27 Uhr
geschrieben von Dietmar Wolf

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Abrechnung trotz mehrfacher telefonischen Mahnung

Bestell-/Kundennummer: 2801180

Ich bin zeit August 2010 nicht mehr Kunde bei dem oben genannten Stromanbieter.

Trotz mehrfacher telefonischer Mahnungen, bei denen ich nur vertröstet wurde, ist mir bis heute keine Abrechnung zugesandt worden.

Ich gehe von einem Guthaben aus, sonst hätte die Firma längst reagiert.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Zusendung meiner Abrechnung und meines Guthabens


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Kommentare und Trackbacks (3)


03.04.2011 | 17:56
von ReclaBoxler-3527128 | Regelverstoß melden
Am besten schriftlich LETZTE MAHNUNG per Einschreiben/Rückschein eine Frist setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“(Zitatende)

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

06.04.2011 | 12:59
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

06.05.2011 | 16:31
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html



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