E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)
Warte seit 01.07.2010 auf Abschlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 16090930
Ich war vom 01.04.-30.06.2010 Kunde bei EON und warte seitdem auf meine Abschlussrechnung und Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge.
Den Zählerstand hatte ich telefonisch sowie online durchgegeben. Meine mehrfachen Nachrichten an den Kundenservice bleiben schlichtweg unbeantwortet und zweimalige Gespräche mit der kostenpflichtigen Kundenhotline verweisen auf Probleme mit der Rechnungserstellung und vertrösten mich auf eine 'baldige' Rückmeldung.
Es steht ja wohl außer Frage, dass ein solcher Umgang mit (ehemaligen) Kunden absolut unakzeptabel ist. Ein Unternehmen in der Größenordnung und mit der Verantwortung eines Grundversorgers kann unmöglich mit der Erstellung einer Abrechnung überfordert sein.
Da dieses Problem hier schon öfter gepostet wurde, scheint das ganze ja System zu sein? In meinem letzten Versuch, mein Geld zu erhalten, habe ich selbst die Rechnung erstellt, aber darauf lediglich die Antwort ' wir haben die Kündigung Ihrer Einzugsermächtigung erhalten' bekommen.
21.04.2011 | 12:00
Abteilung: Servicemanagement
Liebe Kundin, lieber Kunde,
Ihre Schlussrechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange darauf warten mussten.
Die Umstellung auf unser neues Abrechnungssystem war für Sie und uns nicht immer einfach. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir mit Hochdruck an unserer Servicequalität arbeiten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns in Zukunft einmal die Chance geben, Sie davon zu überzeugen.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.