1141 Views | 25.04.2011 | 18:59 Uhr
geschrieben von Panos Tzeremes

Stadtwerke München GmbH (München)

Extrem hohe Abschläge, SWM

Bestell-/Kundennummer: 201 265 7017

Im August 2003 bin ich in meine jetzige Wohnung eingezogen (ung. 40 qm). Diese wird mit Gas beheizt, Warmwasser kommt aus dem Elektroboiler.

SCHLAGWORTE

Im ersten Jahr habe ich einen relativ normalen Abschlag von ca. 120.- € alle zwei Monate gehabt. Nach der Jahresablesung sollte ich nun den selben Betrag jeden Monat bezahlen, was damit begründet wurde, dass der Gasverbrauch teuer ist.

Es war meine erste Wohnung, die einen Gasanschluss hat, somit habe ich das hingenommen, obwohl ich stutzig wurde, weil ich berufstätig war und somit nicht oft zu Hause.

Um das ganze nicht unnötig in die Länge zu ziehen; diese Preissteigerungen gingen im laufe der Jahre soweit, dass ich heute 190.- € an monatliche Abschläge an die Stadtwerke München zahle. Auch waren in der Regel immer Nachzahlungen nötig. Mir kann kein Mensch erzählen, dass diese Summen gerechtfertigt sind.

Was mich auch wieder ins Grübeln bringt; nachdem ich die Gasheizung wenig gebraucht habe, in der Hoffnung, so die Kosten zu senken, hat sich das ganze umgekehrt, so dass der angebliche Stromverbrauch bei; sage und schreibe 7226 KWh bezieht und das für eine Siglehaushalt. Dieser Verbrauch bezieht sich im Normalfall, soweit ich weiß, auf eine fünfköpfige Familie.

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Auch sind wir gemeinsam die Sache mit einem Rechtsanwalt angegangen, es hat sich nichts getan. Angeblich arbeitet alles korrekt. Auch alle möglichen Tests von Drehscheibe bis alles andere habe ich gemacht; alles ohne Erfolg.

Meine Forderung ist und bleibt an die Stadtwerke München, die Angelegenheit RICHTIG aufzuarbeiten und das ein für alle mal und recht zügig. Solche Abschläge sind nicht normal, da ist was nicht richtig, nur müssen die SWM den Fehler richtig angehen, was ich bis jetzt nicht gesehen habe.

Dass ich bis heute den Versorger nicht gewechselt habe, hat verschiedene Gründe. Es wird aber auch gewiss der nächste Schritt sein.

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Meine Forderung an Stadtwerke München GmbH: Die Angelegenheit richtig aufzuarbeiten.


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Kommentare und Trackbacks (24)


26.04.2011 | 00:34
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey W. Sedlmayer,

Ihrer Ansicht bin und war ich auch, aber die SWM stellen sich stur bzw. zeigen kein richtiges Engagement die Sache klarzustellen. Inwiefern der Rechtsanwalt richtig gearbeitet hat, möchte ich nicht kommentieren.
Es ist eindeutig, dass solch ein Abschlag fern ab jeglicher Logik ist, dennoch für die SWM weiterhin rentabel.

26.04.2011 | 09:10
von ReclaBoxler-8773233 | Regelverstoß melden
Wo arbeiten denn die Stadtwerke fehlerhaft?
Ich kann Ihren Schilderungen nur entnehmen, dass Sie Abschläge zahlen, die anscheinend in Bezug auf Ihren Verbrauch absolut abgemessen sind.

Reduzieren S i e Ihren Verbrauch auf eine Größe, die für Singlehaushalte zu erwarten ist, so wird sich auch Ihr monatlicher Abschlag erheblich reduzieren.

26.04.2011 | 09:33
von ReclaBoxler-4819153 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8773233
Ihr Kommentar macht wenig bzw. keinen Sinn.
Der Beschwerdeführer schreibt doch, dass er nicht oft zu Hause ist. Die Gasheizung nur wenig gebraucht hat, um Kosten zu senken. Wie und wo soll er denn da noch den "Verbrauch" senken, wenn der schon aufs Minimum gesenkt wurde!

26.04.2011 | 09:45
von ReclaBoxler-8773233 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 4819153,

Wer über 7000 Kwh Strom verbraucht, ist ein Verschwender höchsten Grades. Das alleine rechtfertigt die Aussage, doch gefälligst den Verbrauch zu reduzieren.
Da anscheinend hier die meisten Beschwerdeführer nicht einmal andeutungsweise in der Lage sind, Ursache und Wirkung zu erkennen und zu unterscheiden, so ist es eigentlich hoffnungslos, konstruktive Ratschläge zu geben.
Trotzdem ein Hinweis an den Beschwerdeführer:
Holen Sie sich einen Energieberater ins Haus. Der wird dann schon feststellen, ob hier wirklich ein Problem vorliegt, das auch den Energieversorger betrifft. Ich habe erhebliche Zweifel.

26.04.2011 | 09:58
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 4819153

Ich möchte auch auf Ihre sowie die oben weiter geschriebenen Kommentare eingehen.
Beim Lesen meines Beitrages sollte Ihnen folgendes aufgefallen sein.

"Was mich auch wieder ins Grübeln bringt; nachdem ich die Gasheizung wenig gebraucht habe, in der Hoffnung, so die Kosten zu senken, hat sich das ganze umgekehrt, so dass der angebliche Stromverbrauch bei; sage und schreibe 7226 KWh bezieht."

Es gibt weiterhin keine Rechtfertigung für diese KWh, den ich benutze keine Geräte, die diese Summe rechtfertigen könnten, abgesehen davon habe ich mir von mehreren Fachleuten Rat geholt; auch diese konnten sich diesen Umstand nicht erklären.
Dennoch stellen sich die SWM weiterhin stur.

Ich bitte daher um konstruktive Kritik, die sich auf den Text bezieht.

26.04.2011 | 18:42
von W. Sedlmayer | Regelverstoß melden
Also, ich verstehe ihr Problem immer noch nicht. Wenn ich allein lebe, habe ich, wie schon festgestellt, ca. 2500 kWh/Jahr.

Habe ich mehr: Ist vielleicht der Zähler defekt. (Eichamt befragen!)
Sie haben einen Gast am Zähler (vielleicht mal Sicherungen heraus nehmen) oder Zählerstand täglich dokumentieren. Mehr als ca. 6 kWh sollten sie nicht verbrauchen. Kann man doch auch leicht berechnen!

Haben sie den Zähler nicht in der Wohnung, lesen sie vielleicht den falschen Zähler ab.

usw. usf.

26.04.2011 | 19:49
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey W. Sedlmayer
Wie ich schon erwähnt habe, wurden sämtliche Test an den Anlagen getätigt. Es gibt noch einen Test, den mir die SWM in Rechnung stellen wollen, wenn er denn negativ ist. Das wurde mir telefonisch mitgeteilt. Der Unterschied besteht darin, dass dann eben jemand von den SWM zu mir in die Wohnung kommen müsste, um das zu überprüfen, also alles was ich bis jetzt gemacht habe, per telefonischer Ansage mit einem SWM Mitarbeiter. Auch er war der Meinung, dass alles OK sei. Das Anzapfen der Leitungen kann man auch ausschließen. Auch wurden die Heizkörper vom Kaminkehrer auf evt. Fehler getestet, auch die Leitungen, ob evt. Gas austritt, d. h. evt. nicht dicht sind. Dies war nicht der Fall. Ich vermute, dass der Fehler evt. bei den geschriebenen Rechnungen zu finden ist; ohne jemanden Mutwilligkeit vorwerfen zu wollen. Da haben wir auch mit dem Rechtsanwalt angesetzt. Inwiefern das richtig bearbeitet wurde, ist was anderes; denn ich wiederhole; solch ein Verbrauch ist nicht normal und warum verkehrt sich die komplette Rechnung, nach dem ich die eine von zwei Gasheizung nicht mehr gebraucht habe, plötzlich ins Gegenteil auf die Stromkosten?
Was haben Sie/ihr für einen Eindruck? Auch habe ich mit meinen Nachbarn gesprochen, es wohnen teilweise Familien in dem Haus, auch diese haben bei weitem keine solche Kosten bzw. Verbrauch.

26.04.2011 | 20:24
von ReclaBoxler-6754230 | Regelverstoß melden
Meine Güte, kontrollieren Sie doch selber ihren Zählerstand, wenn nichts kaputt ist und keiner anzapft, kann der Fehler ja nur bei der Ablesung zu Stande gekommen sein.

Mein Tipp bezüglich des Stromfressers: Der Elektroboiler

26.04.2011 | 20:40
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6754230

Genau das vermute ich auch; wie gesagt, dass die Ablesungen/Abrechnungen nicht korrekt erfolgt sind, doch genau da stellen sich die SWM stur, darum auch der Schritt zum Rechtsanwalt, aber wie beschrieben, ob da richtig gearbeitet worden ist, ist was anderes.
Zu dem Elektroboiler kann ich sagen, dass ich nicht der einzige bin, der solch einen betreibt, auch kenne ich das aus anderen Wohnparteien, die das selbe Modell betreiben, solch enorme Kosten hat keiner.

Wahrscheinlich wäre es nötig, noch mal einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist, dass die SWM gar keine Bereitschaft zeigt oder bzw. den Fall einfach ignoriert und bei persönlicher Ansprache sich aus jeder Verantwortung zieht. Die Summe ist enorm wie gesagt, 190 € monatlich.

26.04.2011 | 22:13
von ReclaBoxler-9918221 | Regelverstoß melden
Der Boiler könnte auch defekt sein und z. B. ständig heizen. Was macht der Zähler, wenn alles in der Wohnung aus ist? Läuft er dann noch?

Bezüglich der Zählerstände sollten Sie prüfen, welcher Stand bei Einzug aktuell war, wie der aktuelle Stand ist und was die SWM ermittelt haben.

27.04.2011 | 08:24
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9918221

Danke für Ihren Tipp mit dem Boiler, auch das wurde kontrolliert und läuft einwandfrei.

Zu den Zählerständen; ich habe diese vom Vormieter aufgeschrieben, jedoch wie oben erwähnt, komme ich damit an SWM nicht ran, da wird ein ziemliches Verwirrspiel getrieben.

Meine Frage; Wissen Sie vielleicht, wo ich UNABHÄNGIG und FACHMÄNNISCH das ganze nachvollziehen lassen kann? Ein evtl. Hoffnungsschimmer.
Danke.

27.04.2011 | 10:02
von ReclaBoxler-8718264 | Regelverstoß melden
Was soll das denn? Sie sind im August 2003 in die Wohnung eingezogen. Was wollen Sie denn dann mit Zählerständen von den Vormietern?

Da jeder Energieversorger Jahresabrechnungen schreibt, müsste Sie seitdem mindestens sieben Abrechnungen haben, aus denen ersichtlich sein müsste, wie sich Ihr Verbrauch in dieser Zeit entwickelt hat. Dass sich in diesen langen Jahren der Abschlag von 120 auf 190 Euro erhöht hat, ist doch nicht ungewöhnlich. Bedenken Sie nur die Preissteigerungen von 2003 bis 2011.

Entweder haben Sie überhaupt keinen blassen Schimmer, was Sie hier schreiben, oder Sie wollen uns hier veräppeln. Teilen Sie uns doch einmal die jährlichen Zählerstände seit 2003 mit. Diese sind aus den Jahresabrechnungen zu ersehen. Dann kann man evtl. feststellen, ob Veränderung im Laufe der Jahre nachvollziehbar sind oder nicht.

Wenn Sie mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres Energieversorgers unterstellen, so wird das wohl daran liegen, dass Sie diesem überhaupt nicht nachvollziehbar vermitteln konnten, was Sie überhaupt wollen.

27.04.2011 | 10:48
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8718264

Bitte stellen Sie nichts in Frage, wovon Sie nicht richtig informiert sind. Ein richtiger Blick auf den Text und Sie wären der Sache schon näher. Ergänzend dazu; auf genau diese Rechnungen, wie auch Sie beschreiben, sind wir mit dem Rechtsanwalt vorgegangen.
Auch auf die Strom-Gaspreis Erhöhungen sind wir eingegangen.
Nun muss sich der Fehler irgendwo in diesen geschriebenen Rechnungen befinden und genau da komme ich nicht ran. Genau da stellen sich die SWM dagegen.

Also bitte, unterstellen Sie mir keine Umstände, die nicht zutreffen.
Vielen Dank.

27.04.2011 | 12:24
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
Tatsache ist, dass solch ein angeblicher Verbrauch, ob bei Gas oder Strom, gar nicht möglich ist für einen 1-Personen Haushalt, hinzu kommt, dass ich meiner Arbeit nachging und somit nur zu Abend Zeiten idR. ab 21h und morgens nur zum Frühstück zu Hause war. Abgesehen vom Sonntag und meinen freien Tag und den verbrachte ich auch nicht immer zu Hause.

Im Jahr 2008 war ich selbständig, dadurch öfters zu Hause, aber die enormen Abschläge sind ja nicht erst 2008 entstanden, sondern schon viel früher.
Wie im Haupttext beschrieben; dass ich den Versorger nicht früher gewechselt habe, bezieht sich auf private Gründe, die aber nichts mit den SWM gemeinsam haben.

Inwiefern sind dann diese Forderungen der SWM an mich gerechtfertigt?

27.04.2011 | 12:27
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6435487

glauben Sie mir, meine Zeit ist mir zu kostbar, um sie hier unnötig zu verschwenden oder erwarten Sie eine Antwort auf Ihren Kommentar?

27.04.2011 | 15:30
von ReclaBoxler-9021564 | Regelverstoß melden
Jedes Kind im dritten Schuljahr wäre in der Lage, den Verbrauch laut Rechnungen und Zählerstände zu ermitteln und zu vergleichen. Diesen Verbrauch dann mit dem Preis je verbrauchter Kilowattstunde zu multiplizieren ist ebenso einfach.

Nur damit Sie es kapieren: Was Sie als Abschlag zahlen, ist schnurzpiepegal. Entscheidend sind die Jahresabrechnungen. Und verbraucht haben Sie genau das, was der Zähler anzeigt. Ist das denn so schwierig zu verstehen?

Und wenn Sie dann glauben, das stimmt nicht, dann beauftragen Sie Ihren Energieversorger doch, den Zähler zu überprüfen. Das ist Ihnen offensichtlich ja schon vorgeschlagen worden. Natürlich zahlen Sie dann die Überprüfungskosten, wenn sich herausstellt, dass der Zähler in Ordnung ist.

Wenn Sie wirklich Klarheit haben wollen, dann listen Sie doch hier mal die Zählerstände (Gas und Strom) der letzten Jahre auf. Vielleicht wird es dann etwas klarer.

27.04.2011 | 16:18
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-9021564

Danke für Ihren Beitrag, aber Sie scheinen nicht zu verstehen, dass das, was auch sie hier beschreiben, genau richtig und einleuchtend ist; soweit war ich auch.

Nur muss es ein Problem geben, denn wie gesagt nachvollziehbar sind solche Kosten usw. nicht.
Auch habe ich mir fachmännischen Rat soweit wie möglich geholt; kein Ergebnis.

Meiner Meinung nach könnte es ein Administrativer Fehler der SWM sein. Anders kann ich es mir auch nicht erklären, darum auch dieser Beitrag hier, in Hoffnung auf Hilfe.
Also bitte nächstes Mal mitdenken, wenn Sie mir helfen wollen.

Danke!

27.04.2011 | 20:32
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
Ich habe die Angelegenheit an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

28.04.2011 | 07:17
von ReclaBoxler-5214230 | Regelverstoß melden
Ist doch ganz einfach: Zählerstand bei Einzug mit Zählerständen auf den seitdem erhaltenen Rechnungen vergleichen und schauen, wie der aktuelle Stand auf dem Zähler ist.

Ablesefehler lassen sich so nachvollziehen (vorausgesetzt, der Stand bei Einzug war korrekt).

Falls nicht alle Rechnungen vorliegen, können Sie sich bei den SWM online registrieren und alle Zählerstände online einsehen.

03.05.2011 | 07:52
von Panos Tzeremes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


12.05.2011 | 06:56
von Panos Tzeremes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


12.05.2011 | 09:40
von Jens V. | Regelverstoß melden
Hinweis zu dem Vorschlag von ReclaBoxler-9021564 am 27.4.2011 (15:30 Uhr):

DEN Energieversorger gibt es in Deutschland nicht mehr. Es gibt den Energielieferanten (der Strom und Erdgas liefert) und den Netzbetreiber (der diskriminierungsfrei allen Energielieferanten das Strom- und Erdgasnetz zur Verfügung stellen muss). Letzterer ist derzeit auch meist noch der Verantwortliche für die Zähler - muss es jedoch heute nicht mehr sein.

Der Tipp muss also lauten, den Netzbetreiber zur die Prüfung des Zählers aufzufordern.

Ansonsten habe ich bei dieser Beschwerde jedoch auch das Gefühl, dass der Beschwerdeführer entweder partout den Sachverhalt nicht verstehen will, um sich hier zu produzieren oder ihn einfach nicht versteht.
_Hat er einmal geschrieben, welchen Strom und Gasverbrauch er hat? Ich habe es nicht gefunden.
_Warum wirft er die Gaspreiserhöhungen nach 2004 mit seinen Verbräuchen durcheinander?
_Warum zeigt er nicht auf, wie sich der Verbrauch seit seinem Einzug geändert hat?
_Wo ist das Problem, bei einer Strom-/Gasrechnung den Jahresverbrauch abzulesen?

vo

26.05.2011 | 10:50
von Panos Tzeremes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet hat, haben die SWM zum ersten Mal (wohlgemerkt nach so vielen Jahren) zugegeben, dass diese Zählerstände, sowie die davon abgeleiteten Abschläge nicht sein können.
Wie sich die Sache noch entwickeln wird, wird sich zeigen, aber immerhin ein Erfolg.


05.07.2011 | 20:06
von Panos Tzeremes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe ich ein Schreiben der SWM erhalten, womit der bisherige Abschlag von 190 €, man höre und staune, wunschgemäß auf 130 € gesenkt wurde.
Gewünscht habe ich mir bei den SWM nichts, sonst hätte ich die Sache nicht an Bundesnetzagentur weitergeleitet.
Wie dem auch sei, das Antwortschreiben wurde von mir, wie mit der Bundesnetzagentur vereinbart, an diese weitergeleitet zur Weiterverarbeitung, denn dieses Schreiben entzieht sich jeglicher Realität. Mal sehen, was jetzt kommt.


19.03.2013 | 06:34
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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