Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 295 Views | 03.05.2011 | 17:47 Uhr
geschrieben von Dana Hintze

Stromio GmbH (Magdeburg)

Sonderkündigung wird ignoriert!

Bestell-/Kundennummer: 10131778 /110147974662 / V

So wie es vielen anderen auch erging, habe ich am 31.03.11 von meinen Sonderkündigungsrecht aufgrund einer gewaltigen Grundpreiserhöhung zum 1.5.11 Gebrauch gemacht und fristgemäß per Einschreiben meinen Stromvertrag bei Stromio gekündigt und deren Einzugsermächtigung von meinem Konto widerrufen. Trotz dessen wurde heute, am 3.5.11, erneut der regelmäßige Abschlag abgebucht.

SCHLAGWORTE

Ich hatte extra auf den letzten Tag der Kündigungsfrist gewartet, weil der Kundenservice mir versprach, eine Berichtigung des "Flyers, der unzählige Rechtschreibfehler beinhaltete", zuzusenden. Die Berichtigung, sowie eine Benachrichtigung zum Erhalt meiner Kündigung habe ich jedoch bis heute noch nicht gesehen!

Nach meinem erneuten Anruf heute beim Kundenservice begegnete man mir sehr forsch: "Wenn sie den Betrag zurückbuchen lassen, erhalten sie eine Mahnung-" Und das obwohl ich in meinem Einschreiben die Einzugsermächtigung entzogen habe?

Nun, sehr frech meiner Meinung nach. Man nahm wiedereinmal angeblich meine Daten auf und leite es weiter - wieder vertröstete man mich auf eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen, ehe angeblich die Richtigkeit meiner Kündigung geprüft werden würde.

Ich habe jetzt nochmals eine E-Mail an Stromio Kundenservice versandt. Mit Kopien der Kündigung, des Postbeleges und ihres eigenen Prospektes. Des weiteren habe ich sie darüber Informiert, dass ich den Betrag zurück buchen lasse. Ich hoffe wirklich, dass man endlich reagiert und nicht auf Ignoranz schaltet.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung zum 1.5./ Nachricht an den örtl. Netzbetreiber/ Abschlussrechnung


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


03.05.2011 | 18:18
von ReclaBoxler-8713128 | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/beschwerde/38934-stromio-duesseldorf-stromio-reagiert-nicht-auf-sonderkuendigung-wegen-preiserhoehung

04.05.2011 | 21:21
von ReclaBoxler-7513128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrigierten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

04.05.2011 | 23:14
von Heinz | Regelverstoß melden
Hallo,
wir möchten Sie bitten, sich unter Angabe ihrer Identnummer (falls über Verivox geordert wurde) unter folgender Mailadresse zu melden und Ihren Fall zu schildern.
peter. reese (at) verivox.de
Wir haben die Zusage, dass alle Beschwerden, die zurecht eingegangen sind, von Verivox bearbeitet werden.

stromio. stop (at) emailn.de

05.05.2011 | 23:41
von Dana Hintze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ersteinmal vielen lieben Dank für eure helfenden Kommentare - so weiß man, wie man vorgehen kann oder wer einem bei der Kommunikation zwischen den Parteien hilft.

Und siehe da, zunächst einmal antwortete Stromio auf meine gesandte E-Mail wie folgt:

______________________
"Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang beim Kundenservice wir Ihnen hiermit
bestätigen.

Ihr Anliegen ist uns wichtig und daher bemühen wir uns, dies schnellstmöglich
zu bearbeiten. Falls noch Fragen hierzu unsererseits bestehen, melden wir uns bei Ihnen.
Aktuell erreichen uns aufgrund des hohen Kundeninteresses an unseren
Tarifen sehr viele Anfragen.

Für die Wartezeit entschuldigen wir uns bereits vorab bei Ihnen und versichern,
dass wir uns in jedem Fall um Ihr Anliegen kümmern werden.

Nochmals herzlichen Dank für Ihre Geduld und freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice"
_____________________________

Damit konnte ich immer noch nichts mit anfangen. Gut, einen Vorteil hatte es, ich habe endlich eine Antwort von Stromio.
Ich setzte mir das Ziel, bis nächste Woche zu warten, ehe ich weiter vorgehe, und sie überraschten mich. Die Beschwerde hier auf ReclaBox wurde von der Stromgesellschaft gelesen und dieses Mal bekam ich nur einen Tag später - am 5.05.11 - eine doch schon bessere Antwort:

______________________
"Sehr geehrte Frau Hintze,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.05.2011.

Wir haben Ihren Eintrag auf der Reclabox-Plattform zur Kenntnis genommen und bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern haben wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt überprüft.

Ihre Kündigung zum 30.04.2011 haben wir erhalten und bestätigen Ihnen, dass wir den Vertrag nun beenden werden.
In den vergangenen Monaten haben wir aufgrund der Marktentwicklung im Bereich der Energiewirtschaft eine große Zahl an Anfragen und Bestellungen erhalten. Natürlich erfüllt uns dies mit Freude, jedoch waren wir auf diese Menge nicht vorbereitet.
Viele Anfragen konnten und können aktuell nicht zeitnah bearbeitet werden. Bitte verstehen Sie dies nicht als Entschuldigung, sondern als Erklärung für die Tatsache, dass wir Ihre Kündigung erst jetzt bearbeiten. Auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen kann von uns der Vertrag nicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Termin beendet werden.
Die Abmeldung haben wir für Sie jetzt zum 31.05.2011 bei Ihrem Netzbetreiber vorgenommen und die Preisanpassung zum 01.05.2011 selbstverständlich zurückgenommen. Entstandene Rückläuferkosten haben wir für Sie ausgebucht.

Wir hoffen Ihr Anliegen damit geklärt zu haben und bitten Sie um Lösung Ihrer Beschwerde bei der Reclabox-Plattform.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
_________________________

So weit so gut. Wenn es jetzt auch noch reibungslos abläuft, bin ich beruhigt. Der sicherheitshalber habe ich darum gebeten, mir eine Rechnung für den Monat Mai zu schicken (hatte ich ja zurück buchen lassen). Ich hoffe wirklich, dass nicht noch so ein "Versehen" passiert, da ich dann wohl doch einen Anwalt dazu ziehen muss.




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